Großes Herz für Lupina gesucht

21.04.25
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RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
grau weiß
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.04.21 (4 Jahre 8 Monate alt)
Preis:
500 €
Ach Lupina … Was musstest du nur erleben?

Tag für Tag sitzt sie still und traurig in ihrem Zwinger, kommt kaum aus ihrer Hütte raus. Ab und zu guckt sie schüchtern heraus. Ihre großen, dunklen Augen blicken uns in diesen Momenten an – voller Traurigkeit, voller Fragen. Welche Geschichte sie wohl erzählen würden, wenn sie könnten? Wir ahnen, dass es keine schöne ist.

Wie so viele ihrer Leidensgenossen kam Lupina durch die Hundefänger in unser Shelter. Über ihre Vergangenheit wissen wir leider nichts. Ob sie jemals ein Zuhause hatte können wir nicht sagen. Wir gehen aber davon aus, dass sie ihr bisheriges Leben auf der Straße verbracht hat. Es scheint, als hätte sie gelernt, dass der Mensch weder Schutz noch Vertrauen bedeutet..

Lupina ist extrem schüchtern. Sie bleibt in ihrem sicheren Rückzugsort, meidet den Kontakt und lässt sich bislang nicht anfassen. Auch ihr Verhalten anderen Hunden oder Katzen gegenüber konnte leider noch nicht getestet werden – dafür ist sie einfach noch nicht bereit. Dabei ist sie gerade einmal vier Jahre alt und ihr gesamtes Leben liegt noch vor ihr.

Wir suchen für Lupina ein ganz besonderes Zuhause: Menschen mit Herz, Geduld und im besten Fall Erfahrung im Umgang mit Angsthunden. Menschen, die bereit sind, ihr alle Zeit der Welt zu geben – ohne Erwartungen, aber mit ganz viel Liebe und Verständnis.

Es wird ein Weg mit kleinen Schritten. Wenn sie soweit ist, könnte der Besuch oder der Kontakt zu einer positiv arbeitenden Hundeschule sicherlich förderlich sein. Aber trotz allem sind wir uns ziemlich sicher: Hinter der schüchternen Hündin steckt eine wunderbare Seele, die irgendwann aufblühen wird – wenn man sie lässt.

Lupina ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt einen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihre neue Familie ziehen. Auch über eine Pflegestelle für die süße Maus würden wir uns sehr freuen!

Hat jemand da draußen das Herz und die Stärke, dieser besonderen Hündin eine Chance zu geben?

https://einherzfuerstreuner.de/project/lupina/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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