Geduldiges Zuhause für sensiblen Arthur gesucht

13.12.25
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RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.12.23 (2 Jahre 1 Woche alt)
Preis:
500 €
Arthur wurde von den Dog Catchern in das Shelter von Bistrita gebracht. Seine Vorgeschichte kennen wir nicht, doch sein Blick spricht Bände. Für Hunde wie Arthur ist das laute, hektische Shelter kein guter Ort um seine Ängste zu überwinden.

Arthur ist sehr, sehr schüchtern und trägt eine tiefe Melancholie in sich, die direkt ins Herz trifft. Mit seinen geschätzten zwei Jahren ist Arthur ein mittelgroßer Rüde von etwa 20 bis 25 kg. Sein dichtes, wunderschönes Fell lässt vermuten, dass Herdenschutzhund-Gene in seiner Ahnentafel stecken könnten.

Sein Verhalten gegenüber anderen Hunden und Katzen ist aktuell nicht getestet. Arthur ist kein Hund für spontane Streicheleinheiten oder Action-Liebhaber. Er braucht Menschen, die vor allem Geduld und Zeit mitbringen, um ihm alle Zeit der Welt zu geben, damit er ankommen und Vertrauen fassen kann.

Ein ruhiges, strukturiertes Umfeld ohne viel Trubel ist essenziell, da Hektik ihn schnell überfordern würde. Idealerweise bringen seine neuen Besitzer Erfahrung mit ängstlichen Hunden mit, aber die Bereitschaft zur fachkundigen Unterstützung (Hundeschule/Trainer) ist ebenso wichtig. Wir können Hüte- oder Herdenschutzhundgene bei Arthur nicht ausschließen.

Was Arthur am meisten braucht, ist ein sicherer Rückzugsort und die Gewissheit, dass seine Schüchternheit akzeptiert wird. Er wird ein leiser, loyaler Begleiter für die Menschen, die ihm beweisen können, dass die Welt nicht nur aus Angst, sondern auch aus Geborgenheit besteht.

Arthur reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein Zuhause. Auch seinen EU-Heimtierausweis hat er im Gepäck. Nach positiver Vorkontrolle kann er gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Aber auch eine Pflegestelle wäre für den hübschen Arthur ein guter Start in ein besseres Leben.

Schenkst Du Arthur das Zuhause, das sein großes, trauriges Herz so dringend braucht?

https://einherzfuerstreuner.de/project/arthur-3/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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