Fritz sucht ein ruhiges Zuhause

03.04.26 37 287427794
RO-400001 Fantanele (Cluj, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-weiß
Wurftag:
01.06.24 (1 Jahr 10 Monate alt)
Preis:
500 €
Der wuschelige Fritz stammt aus dem berüchtigten Horrorshelter Suraia – einem Ort, an dem Hunde unter grausamen Bedingungen leben mussten und aus dem inzwischen viele Tiere durch Tierschutzorganisationen gerettet werden konnten. Diese Vergangenheit hat Spuren hinterlassen: Fritz ist heute körperlich in Sicherheit, seelisch jedoch noch stark belastet.

In seinem Zwinger zeigt sich Fritz sehr zurückhaltend und unsicher. Man kann ihn problemlos betreten, ohne dass er aggressiv reagiert, doch von sich aus sucht er keinen Kontakt und zieht sich lieber zurück. Setzt man sich ruhig zu ihm, fasst er langsam etwas Mut: Hält man ihm vorsichtig die Hand hin, kommt er näher, um sie zu beschnuppern, und lässt sich schließlich behutsam am Kopf streicheln. Seine zukünftigen Menschen sollten daher viel Zeit, Geduld und Verständnis mitbringen und auch kleine Fortschritte wertschätzen.

Mit anderen Hunden ist Fritz verträglich. Aktuell lebt er mit einer Hündin zusammen, an der er sich orientiert. Ein souveräner Ersthund könnte ihm im neuen Zuhause helfen, Sicherheit zu gewinnen und sich weiter zu öffnen. Eine Verträglichkeit mit Katzen wurde bisher nicht getestet.

Für Fritz wünschen wir uns ein sehr ruhiges und strukturiertes Zuhause bei hundeerfahrenen Menschen, die Freude daran haben, einem traumatisierten jungen Hund in kleinen Schritten die Welt näherzubringen. Ein sicher eingezäunter Garten, klare Routinen und ein respektvoller, druckfreier Umgang sind für ihn besonders wichtig.

Sobald er reisefertig ist, wird Fritz geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht und kastriert ausreisen und bringt dann seinen EU-Heimtierausweis mit. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro kann er in ein passendes Zuhause oder auf eine sehr erfahrene Pflegestelle ziehen.

Möchtest du Fritz nach allem Erlebten zeigen, dass es auch eine liebevolle und sichere Seite des Lebens gibt?

https://youtu.be/TgaBO0rDZLc

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/fritz-5/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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