Floki - süß und einfach wunderbar
Anzeige vom 26.01.26
82 Aufrufe
Nr. 286843628
48599 Gronau (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
01.08.25 (6 Monate 2 Tage alt)
Preis:
500 €
Floki ist ein wunderhübscher, junger Rüde – ein echter Wuschel mit kecken Ohren und einem agilen, sportlichen Körper. Schon auf den ersten Blick verzaubert er mit seinem offenen Wesen und seinem fröhlichen Ausdruck!
Er ist ein aktiver, aufgeweckter Junghund, der das Leben liebt: Floki verteilt für sein Leben gern feuchte Küsschen, entdeckt neugierig die Welt, spielt ausgelassen und genießt es, einfach unbeschwert Hund sein zu dürfen.
Sein Start ins Leben war leider alles andere als fair. Floki wurde gemeinsam mit seiner Familie ausgesetzt aufgefunden. Zwar wurde er daraufhin in Rumänien adoptiert, doch auch seine vermeintlich neue Familie entschied sich schließlich, ihn erneut auszusetzen. Zum Glück bemerkten unsere Tierschützer vor Ort dies rechtzeitig und konnten Floki vor diesem traurigen Schicksal bewahren.
Nun hat er erneut Glück: Noch im Januar darf Floki in eine Pflegestelle nach Gronau reisen und von dort aus auf die Suche nach seiner echten Für-immer-Familie gehen.
Im Moment ist Floki einfach ein wunderbarer und süßer Junghund, der sich nach Liebe, Nähe und Geborgenheit sehnt. Doch auch er wird in den kommenden Monaten in die Pubertät kommen – eine Phase, die auch bei Hunden mit Veränderungen verbunden ist. In dieser Zeit ist eine liebevolle, aber konsequente Erziehung besonders wichtig.
Wir empfehlen seinen zukünftigen Menschen daher die Zusammenarbeit mit einer positiv arbeitenden Hundeschule. Geduldiges, wertschätzendes Training wird Floki in seiner Entwicklung unterstützen und die Bindung zu seinen Bezugspersonen stärken. Durch regelmäßigen Kontakt zu Artgenossen und viele positive gemeinsame Erlebnisse wird er sich hoffentlich schnell zu einem fröhlichen, zuverlässigen und treuen Begleiter entwickeln.
Möchtet ihr dem zuckersüßen Floki ein Zuhause schenken und ihm die Welt neu erklären? Dann meldet euch gerne bei uns. Nach einer positiven Vorkontrolle kann Floki geimpft, gechipt, entwurmt und mit einem EU-Heimtierausweis gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Zuhause ziehen. Natürlich kann er auf seiner Pflegestelle besucht werden, er freut sich bereits darauf!
Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/floki-4/
Er ist ein aktiver, aufgeweckter Junghund, der das Leben liebt: Floki verteilt für sein Leben gern feuchte Küsschen, entdeckt neugierig die Welt, spielt ausgelassen und genießt es, einfach unbeschwert Hund sein zu dürfen.
Sein Start ins Leben war leider alles andere als fair. Floki wurde gemeinsam mit seiner Familie ausgesetzt aufgefunden. Zwar wurde er daraufhin in Rumänien adoptiert, doch auch seine vermeintlich neue Familie entschied sich schließlich, ihn erneut auszusetzen. Zum Glück bemerkten unsere Tierschützer vor Ort dies rechtzeitig und konnten Floki vor diesem traurigen Schicksal bewahren.
Nun hat er erneut Glück: Noch im Januar darf Floki in eine Pflegestelle nach Gronau reisen und von dort aus auf die Suche nach seiner echten Für-immer-Familie gehen.
Im Moment ist Floki einfach ein wunderbarer und süßer Junghund, der sich nach Liebe, Nähe und Geborgenheit sehnt. Doch auch er wird in den kommenden Monaten in die Pubertät kommen – eine Phase, die auch bei Hunden mit Veränderungen verbunden ist. In dieser Zeit ist eine liebevolle, aber konsequente Erziehung besonders wichtig.
Wir empfehlen seinen zukünftigen Menschen daher die Zusammenarbeit mit einer positiv arbeitenden Hundeschule. Geduldiges, wertschätzendes Training wird Floki in seiner Entwicklung unterstützen und die Bindung zu seinen Bezugspersonen stärken. Durch regelmäßigen Kontakt zu Artgenossen und viele positive gemeinsame Erlebnisse wird er sich hoffentlich schnell zu einem fröhlichen, zuverlässigen und treuen Begleiter entwickeln.
Möchtet ihr dem zuckersüßen Floki ein Zuhause schenken und ihm die Welt neu erklären? Dann meldet euch gerne bei uns. Nach einer positiven Vorkontrolle kann Floki geimpft, gechipt, entwurmt und mit einem EU-Heimtierausweis gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Zuhause ziehen. Natürlich kann er auf seiner Pflegestelle besucht werden, er freut sich bereits darauf!
Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/floki-4/
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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