Flauschiger Teddy mit freundlicher Seele

07.05.26 544 286009362
48282 Emsdetten (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.10.21 (4 Jahre 7 Monate alt)
Preis:
325 €
Teddy ist ein lebensfroher, sehr positiver, freundlicher Rüde, der Menschen liebt und gefallen möchte. Er wünscht sich viel Aufmerksamkeit, Streicheleinheiten und eine sinnvolle Beschäftigung, wie z. B. Nasenarbeit. Teddy ist ca. 50 cm groß bei einem Gewicht von ca. 25 kg. Vermutlich handelt es sich bei ihm um einen Schäferhund-Mix. Mit seinen treuen Augen blickt er erwartungsvoll in die Zukunft.

Der schöne Kerl ist mit einem Alter von ca. 4,5 Jahren im allerbesten Hundealter. Die schwierige Zeit der Pubertät liegt hinter ihm und sein Wesen hat sich bereits gefestigt. Mit Artgenossen ist Teddy gut verträglich. Ob er Katzen kennt, wissen wir nicht.

Im Shelter erlitt Teddy einen doppelten Beinbruch. Dieser wurde zunächst in Rumänien operiert und musste in einer deutschen Fachtierklinik korrigierend nachoperiert werden. Zum Aufbau nach OP erhielt er Physiotherapie. Da seine Bänder am operierten Bein aktuell zu locker sind, wird ihm nun eine Orthese erstellt, die er bei Spaziergängen erstmal zur Unterstützung trägt.

Teddy ist bereits stubenrein. Nach der Genesung und Eingewöhnung würde er sich über den Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule freuen, das würde auch die Bindung zu seinen neuen Menschen stärken.

Teddy sucht nun seine ganz eigene Familie, die ihn mit Geduld und Empathie in seinem restlichen Genesungsprozess mit maßvollen Spaziergängen begleitet. In seiner neuen Familie können gerne bereits größere, standfeste Kinder leben. Sein Zuhause sollte sich optimalerweise in ländlicher oder Stadtrandlage befinden, ebenerdig sein und einen Garten haben. Ein Ersthund kann gerne, muss aber nicht zwingend vorhanden sein.

Bist du der Mensch, der mit dem aufgeweckten Teddy viele aufregende Abenteuer erleben will? Dann melde dich bei uns.

Teddy kann kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit einem EU-Heimtierausweis in sein neues Zuhause umziehen. Er wird nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 325 Euro vermittelt.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/teddy-4/

https://youtu.be/LUkeS8YRlK0

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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