Flauschiger Teddy mit freundlicher Seele

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48282 Emsdetten (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.10.21 (5 Jahre 1 Woche alt)
Preis:
370 €
Teddy ist ein lebensfroher, sehr positiver, freundlicher Rüde, der Menschen liebt und gefallen möchte. Er wünscht sich viel Aufmerksamkeit, Streicheleinheiten und eine sinnvolle Beschäftigung, wie z. B. Nasenarbeit. Teddy ist ca. 50 cm groß bei einem Gewicht von ca. 25 kg. Vermutlich handelt es sich bei ihm um einen Schäferhund-Mix. Mit seinen treuen Augen blickt er erwartungsvoll in die Zukunft.

Der schöne Kerl ist mit einem Alter von ca. 5 Jahren im allerbesten Hundealter. Die schwierige Zeit der Pubertät liegt hinter ihm und sein Wesen hat sich bereits gefestigt. Mit Artgenossen ist Teddy gut verträglich. In seiner Pflegestelle lebt er mit einer Hündin zusammen.

Im Shelter erlitt Teddy einen doppelten Beinbruch. Dieser wurde zunächst in Rumänien operiert und musste in einer deutschen Fachtierklinik korrigierend nachoperiert werden. Da seine Bänder am operierten Bein zu locker sind, ist eine Lahmheit geblieben. Teddy geht daher unterstützend mit einer Orthese spazieren. Er liebt es draußen in der Natur unterwegs zu sein, ist dabei neugierig und offen Neues zu entdecken, verfolgt dabei gerne Spuren.

Teddy sucht nun seine ganz eigene Familie. Sein Zuhause sollte sich optimalerweise in ländlicher oder Stadtrandlage befinden, ebenerdig sein und einen Garten haben. Ein Ersthund kann gerne, muss aber nicht zwingend vorhanden sein. Katzen und Kleintiere sollten sich wegen seines Jagtriebs nicht im neuen Zuhause befinden.

Bist du der Mensch, der mit dem aufgeweckten Teddy viele aufregende Abenteuer erleben will? Dann melde dich bei uns.

Teddy kann kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit einem EU-Heimtierausweis in sein neues Zuhause umziehen. Er wird nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine verminderte Schutzgebühr vermittelt.

Vielen Dank an Lena Buhla! Du hast die tollen Bilder und Videos von Teddy gemacht! https://www.instagram.com/lena.buhla.fotografie / www.lena-buhla.de

https://youtu.be/wkzm-UMWAig

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/teddy-4/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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