Fanny sucht ein Zuhause in der Schweiz / Österreich

28.04.24
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279090172
RO-010001 Bukarest (București, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun-weiß
Gesundheit:
kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht
Wurftag:
23.03.12 (12 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
325 €
Bukarest, Rumänien. Eine traumhaft hübsche Hündin, welche besonders dringend ein Zuhause sucht und wir nicht aufgeben, bis wir eines gefunden haben. Fanny wurde wie viele unserer aktuellen Hunde beschlagnahmt und somit aus schlechter Haltung befreit. Ihre tiefe Wunde am Hals zeigt, dass sie wohl sehr lange an der Kette verbracht hatte und diese auch tief eingewachsen war. Doch sie erholt sich gut und zeigt sich als sehr aktive und agile Seniorin, welche mit Sicherheit noch einiges in ihrem Leben erleben möchte.

Fanny ist ca. 11,5 Jahre alt und hat eine Größe von ca. 57 cm, sie ist eine sportliche mittelgroße Hündin und mit ihrem gestromten Fell ein absolutes Highlight. Sie liebt die Menschen, auch wenn diese früher nicht gut zu ihr waren. Auch mit anderen Hunden kommt sie super zurecht. Außergewöhnlich ist auch, dass sie an der Leine läuft, als hätte sie dies schon öfter gemacht, noch ein Pluspunkt für diese tolle Hündin.

Die Kehrseite ist jedoch, dass Fanny aufgrund ihrer Optik zu den sogenannten Kategorie 1 Listenhunden gehört und nicht nach Deutschland einreisen darf. Wir suchen somit ein Zuhause überall dort, wo sie gern gesehen und ihre Haltung erlaubt ist. Bitte informiert euch vorab, oder fragt uns und wir helfen dann gerne.

Fanny ist kastriert, gechipt, geimpft, entfloht, entwurmt und besitzt einen eigenen EU-Heimtierausweis. Sie kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine verminderte Schutzgebühr von 325 Euro in ihr neues Leben starten. Hoffentlich schon sehr bald….

Wer verschenkt sein Herz an diese tolle Terrierhündin?

Weitere Informationen und unsere Selbstauskunft auf unserer Homepage:
https://www.einherzfuerstreuner.de/project/fanny-9/

https://www.youtube.com/shorts/Z9nYlc8bNrU
https://www.youtube.com/shorts/LclyYHQHtlw
https://www.youtube.com/shorts/hwl4ShQSq4I

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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