Entspannter Familienhund Semmerl wartet auf seine Chance!

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28327 Bremen - Blockdiek
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß, braun
Gesundheit:
kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt
Wurftag:
24.02.21 (5 Jahre 6 Monate alt)
Preis:
550 €
Du suchst einen treuen Familienhund? Dann ist Semmerl genau der Richtige! Er verzaubert durch sein besonders sanftes, liebevolles Wesen und eine ruhige, ausgeglichene Ausstrahlung. Semmerl eignet sich hervorragend als Begleiter, der Gelassenheit in den Alltag bringt. Er liebt Kuscheleinheiten mit seinen Menschen sehr und zeigt ein süßes Lächeln, wenn er sich wohlfühlt.

Ebenso liebt er es draußen in der Natur unterwegs zu sein, ist dabei neugierig und offen Neues zu entdecken. Er steht immer als Erster an der Tür, wenn er merkt, dass es losgeht. Auch verfolgt er gerne Spuren. Suchspiele oder Mantrailing könnten ihm Spaß bereiten. Semmerl geht bereits recht gut an Leine oder Schleppleine. Wenn er die Gelegenheit dazu hat, geht er auch gerne in Gewässer hinein. Mit Autofahren hat er kein Problem. Ob im Büro, Restaurant oder zu Hause, Semmerl legt sich überall schnell entspannt und ruhig hin.

Vom Welpenalter an bis ins junge Erwachsenenalter lebte er bei einer Roma-Familie, die ihn dann aber eines Tages im Shelter abgab. Aktuell ist Semmerl ca. 5 Jahre alt und hat eine Schulterhöhe von 59 cm bei einem Gewicht von ca. 27,5 kg.

Nach der Eingewöhnung würde sich Semmerl über den Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule freuen. Das gemeinsame Training würde auch noch mal die Bindung stärken.

Semmerl sucht ein liebevolles Zuhause, in Stadtrand oder ländlicher Umgebung bei einer Familie, gerne auch mit Kindern und mit Garten. Über Hundegesellschaft im neuen Zuhause würde er sich sehr freuen. In seiner Pflegestelle lebt er verträglich mit Hündinnen und Rüden zusammen. Aufgrund seines Jagdtriebs sollte er nicht zu Katzen und Kleintieren.

Nach einer positiven Vorkontrolle kann Semmerl geimpft, gechipt, entwurmt, kastriert und mit einem EU-Heimtierausweis gegen eine Schutzgebühr in sein neues Zuhause umziehen.

Wer schenkt Semmerl sein Herz und ein eigenes Körbchen?

Bei Interesse an Semmerl fülle bitte die Selbstauskunft auf unserer Homepage für ihn aus:
https://einherzfuerstreuner.de/project/semmerl/

https://youtu.be/Wazm4jx_Etw

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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