Dreibein Chari sucht eine Familie

13.05.26 27 287768343
RO-4000001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
01.01.22 (4 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
550 €
Chari lebte bisher in der Nähe Bistritas in einem Dorf. Eines Tages wurde sie von einem Auto erfasst und angefahren. Glücklicherweise hatte Chari an diesem Tag einen Schutzengel und hat überlebt. Allerdings war ihr linkes Vorderbein so schwer verletzt, dass es amputiert werden musste.

Chari trägt ihren Namen nicht zufällig. Er bedeutet Anmut oder Charme und beides konnte sich Chari trotz ihres schweren Unfalls bewahren. Sie hat sich gut an ihr Leben als süßes Dreibein gewöhnt und die Helfer vor Ort mit ihrem liebenswürden Charakter verzaubert.

Die hübsche Hündin ist ca. 4 Jahre alt und hatte bereits Welpen. Sie hat eine Schulterhöhe von ca. 50-55cm und wiegt zwischen 20-25 kg. Gerade bei Dreibeinhunden ist es wichtig auf das Gewicht zu achten, damit sie agil und fit bleiben, da sie mehr Balance benötigen.

Im Umgang mit Menschen ist Chari offen, anhänglich und freundlich. Sie sucht die Nähe zu uns Menschen und man merkt, wie sie sehr jede noch so kleine Aufmerksamkeit genießt. Vermutlich hat Chari noch nie in einem Haushalt gelebt und muss die Regeln, die für ein friedliches und glückliches Zusammenleben notwendig sind, erst noch lernen. Auch Dinge wie Stubenreinheit, Leinenführigkeit und Autofahren wird für sie noch Neuland sein. Wir wünschen uns daher Menschen, die Chari mit viel Liebe und Empathie im Gepäck in ihrem Leben aufnehmen. Chari wünscht sich eine Familie, die sich von ihrem kleinen Handicap nicht abschrecken lässt und die hübsche Fellnase so nimmt wie sie ist. Freundlich, fröhlich und einmalig.

Chari kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Sonder-Schutzgebühr in ihr eigenes Für-Immer-Zuhause ziehen. Sie ist kastriert, geimpft, gechipt und besitzt einen gültigen EU-Heimtierausweis. Auch über eine mögliche Prothese können wir gerne beraten.

Hat Chari dein Herz erobert? Sollten Charis Herzensmenschen noch etwas auf sich warten lassen, würden wir uns auch sehr über eine Pflegestelle freuen.

https://youtu.be/mlcvk1sSIoI

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/chari-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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