Django möchte auch geliebt werden!

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RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert
Wurftag:
01.01.24 (2 Jahre 6 Tage alt)
Preis:
500 €
Bistrita Rumänien.

Django sucht nun schon seit einem Jahr ein Zuhause. Mittlerweile ist er etwa zwei Jahre alt. Auch sein Bruder Divan wartet weiterhin auf seine Familie.

Achtung, Verwechslungsgefahr: Django und sein Bruder Divan sehen sich fast zum Verwechseln ähnlich. Zwei schwarze Schönheiten, die nicht nur äußerlich, sondern auch charakterlich einfach wunderbar sind. Ihr Start ins Leben war jedoch alles andere als leicht. Die beiden wurden als winzige Welpen in einem Sack an einem Fluss gefunden, weggeworfen wie Müll und vermutlich mit der Absicht, sie zu ertränken.

Trotz allem haben sie ihren Lebensmut nicht verloren. Django ist heute etwa 50 cm groß, wiegt rund 20 kg und zeigt ein fröhliches, freundliches und offenes Wesen. Er ist kontaktfreudig und mag Menschen sehr, egal ob Erwachsene oder Kinder. Mit anderen Hunden versteht er sich gut. Ob er Katzen mag, können wir nicht sagen. Leine und Geschirr kennt er noch nicht besonders gut, doch er ist lernbereit und wird sich mit etwas Geduld sicher schnell daran gewöhnen.

Django wünscht sich ein liebevolles Zuhause, in dem er zunächst in Ruhe ankommen darf. Vermutlich kennt er das Leben im Haus noch gar nicht. Mit einer ruhigen, klaren und liebevollen Führung wird er sich jedoch rasch entwickeln. Da er ein junger Hund ist, bringt er vielleicht noch Pubertätsflausen mit, in der er Erlerntes gern einmal hinterfragt. Diese Phase geht jedoch vorüber und bietet gleichzeitig eine gute Möglichkeit, eine enge Bindung aufzubauen.

Lange Spaziergänge in der Natur und der Besuch einer Hundeschule würden ihm sehr gefallen. Dort könnt ihr gemeinsam herausfinden, welche Beschäftigungen ihm Spaß machen und ihn geistig wie körperlich auslasten.

Django reist gechipt, kastriert, geimpft, entwurmt und entfloht. Auch seinen EU-Heimtierausweis hat er dabei. Nach positiver Vorkontrolle kann er gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Über eine Pflegestelle würde er sich ebenfalls sehr freuen.

Weitere Info´s zu Django findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/django/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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