Dean sucht sein Für-Immer-Zuhause

17.05.26 24.06.25 1.143 284976704
94227 Zwiesel (Bayern)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.06.20 (5 Jahre 11 Monate alt)
Preis:
275 €
Jack - früher Dean - ist ein Hund mit einer besonderen Seele. Sein Leben verlief bislang alles andere als geradlinig: Als Welpe kam er nach Deutschland, lebte zunächst in einer Familie, zog später in eine Pension, fand schließlich eine liebevolle Pflegestelle und musste sie schweren Herzens wieder verlassen. Heute lebt er erneut in einer Pension und wartet sehnsüchtig auf den Menschen, bei dem er endlich ankommen darf.

Trotz dieser vielen Umbrüche hat Jack seine freundliche und verschmuste Art nie verloren. Er ist ein 6,5‑jähriger Herdenschutzhund-Mischling, der die Nähe seiner Bezugspersonen sehr genießt. In einem stabilen und vertrauten Umfeld zeigt er sich als entspannter, loyaler Begleiter mit einem riesigen Herzen. Jack liebt Streicheleinheiten, braucht aber - herdenschutzhundtypisch - Zeit, um neuen Menschen zu vertrauen, und er nimmt seine Aufgabe als Wächter ernst. Gerade diese Eigenschaften machen ihn zu einem einzigartigen, verlässlichen Partner, wenn man ihm mit Liebe, Geduld und klarer Führung begegnet.


Für Jack suchen wir ein ruhiges, ländliches Zuhause mit sicher eingezäuntem Garten. Er braucht feste Strukturen, Menschen, die seine Bedürfnisse verstehen, und ein Umfeld, das ihm Sicherheit vermittelt. Ein Stadtleben oder ein Büroalltag kommen für ihn nicht infrage – Jack ist ein Hund, der seinen Platz finden möchte, um sich vollständig entspannen und dazugehören zu dürfen.

Jack bringt alles mit, um ein treuer Freund fürs Leben zu werden. Er ist kastriert, gechippt, geimpft, entwurmt und entfloht, besitzt einen EU-Heimtierausweis und wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr vermittelt.

Jack hat so viel Liebe in sich, die darauf wartet, an die richtigen Menschen verschenkt zu werden. Vielleicht bist genau du derjenige, der ihm endlich das Zuhause schenkt, das er so sehr verdient.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/dean-4/

https://youtu.be/T3C_htF8X1A

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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