Camille freut sich auf ihr neues Leben mit dir

28.05.26 17 287897472
47799 Krefeld - Bockum (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
01.09.24 (1 Jahr 8 Monate alt)
Preis:
550 €
Camille kam ursprünglich als Welpe über unseren Verein in die Vermittlung und befindet sich nun wieder auf der Suche nach einem passenden Zuhause.

Im gewohnten Umfeld zeigt sie sich als menschenbezogene und liebevolle Hündin, die insbesondere mit Kindern gut umgehen kann. Sie bringt bereits einige wichtige Alltagskompetenzen mit, verträgt das Autofahren gut und kann mittlerweile gut alleine bleiben. Zudem beherrscht sie die Grundkommandos Sitz, Platz und Steh zuverlässig. Sie zeigt sich im Haus gut erzogen, wartet an der Tür, bis der Mensch vorgeht, und rührt ihr Futter erst nach der Freigabe durch das Kommando „Ok“ an.

Im Umgang mit anderen Hunden ist Camille gut verträglich. Ein souveräner Ersthund im neuen Zuhause, an dem sie sich orientieren kann, wäre für sie eine hilfreiche Unterstützung. Katzen kennt sie bislang nicht. Sie ist etwa 40-45 cm groß und wiegt 18 kg.

Camille zeigt jedoch in bestimmten Bereichen deutliche Unsicherheiten, die ein erfahrenes Management erfordern. Bei erwachsenen Personen, insbesondere bei Männern, ist sie sehr distanziert und taut nur sehr langsam auf. Zudem ist Camille draußen aktuell schwer abrufbar. In Angstmomenten reagiert sie mit Fluchtverhalten. Aus diesem Grund muss sie zwingend an der Leine gesichert bleiben, woran sie jedoch grundsätzlich gut läuft. Ausnahmen sind nur absolut gesicherte Bereiche oder beispielsweise ein komplett leerer Strand.

Positiv zu erwähnen ist, dass ihre Angst noch nie in Aggression umgeschlagen ist. Wir suchen für Camille hundeerfahrene und geduldige Menschen, die ihr in unsicheren Situationen die nötige Führung und Sicherheit bieten können. Das neue Umfeld sollte eher ruhig gelegen sein.

Nach einer positiven Vorkontrolle kann Camille gegen eine Schutzgebühr in ihr neues Zuhause einziehen. Sie ist vollständig geimpft, gechipt, kastriert, entwurmt und entfloht, und bringt ihren EU-Heimtierausweis mit.

Hat Camille auch Dich verzaubert? Dann zögere nicht. Sie freut sich schon auf Deine Anfrage.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/camille/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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