Bringst du das Glück zu Tyson?

05.04.26 02.06.24 577 281635472
RO-400001 Cluj (Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz weiß
Wurftag:
01.01.17 (9 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
500 €
Cluj, Rumänien.

Viel zu lange wartet Tyson schon auf ein Zuhause – etwas, das wir kaum verstehen können, denn er ist ein freundlicher, verspielter und menschenbezogener Rüde, der seine Menschen mit seiner offenen Art sofort begeistert. Seit über fünf Jahren hofft er darauf, endlich gesehen zu werden.

Tyson wurde mitten in einem Dorf namens Calatele ausgesetzt. Zum Glück hatte er großes Glück im Unglück und konnte von unserer Tierschützerin aufgenommen werden. Dort ist er in Sicherheit, doch für immer kann er dort leider nicht bleiben.

Tyson wird auf etwa 9 Jahre geschätzt. Mit einer Schulterhöhe von etwa 50–55 cm und rund 15 kg hat er eine schöne mittlere Größe und eine eher zarte Statur. Mit anderen Hunden versteht er sich gut und auch Katzen akzeptiert er.

Charakterlich ist Tyson ein anhänglicher, verspielter und aktiver Rüde. Er liebt es, Zeit mit Menschen zu verbringen und ist immer bereit für gemeinsame Abenteuer. Tyson ist gehorsam, stubenrein und meistert Tierarztbesuche problemlos. Im Auto ist er noch etwas nervös, dafür zeigt er bei Aktivitäten und Hundesport viel Talent – besonders Agility könnte ihm großen Spaß machen.

Für Tyson wünschen wir uns eine aktive Familie, die Freude daran hat, mit ihm zu trainieren, viel Zeit draußen zu verbringen und ihm endlich das Leben zu zeigen. Kinder im Haushalt sollten aufgrund seiner Energie schon etwas älter sein. Neben Bewegung genießt Tyson natürlich auch ruhige Momente und ausgiebige Kuschelzeiten.

Tyson reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Mit seinem EU-Heimtierausweis kann er nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Zuhause reisen. Auch über eine Pflegestelle würde er sich sehr freuen.

Vielleicht bist genau du der Mensch, auf den Tyson schon so lange wartet!

Weitere Infos über Tyson und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du hier:
https://einherzfuerstreuner.de/project/tyson/

https://www.youtube.com/watch?v=vhlb4AzfvV0
https://www.youtube.com/watch?v=-d9xqHYK908

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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