Bria möchte endlich ankommen

01.06.25
28.01.25
276
283711782
25377 Kollmar (Schleswig-Holstein)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
verschiedene Brauntöne
Gesundheit:
geimpft
Wurftag:
17.03.24 (1 Jahr 4 Monate alt)
Preis:
500 €
Bria ist seit Ende April 2025 in ihrer Pflegestelle und hat sich dort gut eingelebt. Sie hat eine Schulterhöhe von ca. 55 cm hoch und aktuell ein Gewicht von 22 kg. Sie ist eine selbstbewusste junge Dame und zeigt keine Ängste vor z.B. Rasenmäher oder Fernseher. Den Staubsauger findet sie noch unheimlich und bellt ihn an.

Bria ist mit Hunden gut verträglich, tobt und rangelt manchmal etwas grob, sodass sehr kleine Hunde keine guten Spielkameraden sind. Bria möchte körperlich und geistig beschäftigt werden, aber man muss auch an Ruhephasen denken. Sie lernt gerade „Sitz“ und ordentlich an der Leine laufen. Ihren Namen kennt sie und kommt (meistens) auch auf Zuruf, wenn nicht gerade etwas Wichtiges dagegenspricht.

Bria ist zur Zeit mitten in der Pubertät, sie testet aus, wo sie steht und was noch geht. Sie hat natürlich als junger Hund auch ein paar Flausen im Kopf. Sie ist eben erst 15 Monate alt und erst 3 Wochen in der PS, muss also noch alles lernen, was andere Hunde in ihrem Alter schon lange kennen und können. Es ist schön, die Erfolge beim Lernen zu sehen und sich mit ihr darüber zu freuen. Stubenrein war sie von Anfang an. Zu fremden Menschen ist sie freundlich, egal ob männlich oder weiblich, Kinder im Haushalt sollten etwas älter sein. Mit den beiden Hunden der Pflegestelle bleibt sie problemlos allein. Wenn sie ohne Zweithund allein bleiben soll, muss das natürlich noch geübt werden. Kleintiere und Katzen sollten nicht im neuen Zuhause sein, da sie sie aller Wahrscheinlichkeit nach jagen würde. Ein souveräner Ersthund, der sich nicht die Butter vom Brot nehmen lässt, kann gern im neuen Zuhause leben.

Mit Bria holt man sich Leben ins Haus, dafür braucht man Zeit, Geduld und manchmal Humor. Ein junger Hund ist eben eine Aufgabe.

Bria zieht kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit ihrem EU-Heimtierausweis im Gepäck in ihre Familie. Nach positiver Vorkontrolle kann sie, gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro, vermittelt werden.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Alle Anzeigen dieses Anbieters