Bria möchte endlich ankommen

04.09.25
28.01.25
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283711782
25377 Kollmar (Schleswig-Holstein)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
verschiedene Brauntöne
Gesundheit:
geimpft
Wurftag:
17.03.24 (1 Jahr 8 Monate alt)
Preis:
500 €
Unsere bildhübsche Bria versteht die Welt nicht mehr. Bereits seit Ende April 2025 wartet sie geduldig in ihrer Pflegestelle. Und auch wenn sie sich dort ganz toll eingelebt hat, wird es Zeit für ihre endgültige Familie. Sie hat eine Schulterhöhe von ca. 55 cm hoch und aktuell ein Gewicht von 22 kg. Sie ist eine selbstbewusste junge Dame und zeigt keine Ängste vor z.B. Rasenmäher oder Fernseher.

Bria ist mit Hunden gut verträglich, tobt und rangelt gerne. Bria möchte körperlich und geistig beschäftigt werden, aber man muss auch an Ruhephasen denken. Bria ist eine begeisterte Autobeifahrerin und freut sich viele neue Abenteuer zu erleben. Aber sie genießt es auch sehr mit ihren Menschen die Sonnenliege zu teilen und sehr innig und ausgiebig zu kuscheln. Mittlerweile kommt sie nach einem schönen Spaziergang oder sonstiger Auslastung auch gut zur Ruhe.

Sie hat natürlich als junger Hund auch ein paar Flausen im Kopf. Sie ist eben erst 1,5 Jahre alt. Es ist schön, die Erfolge beim Lernen zu sehen und sich mit ihr darüber zu freuen. Stubenrein war sie von Anfang an. Zu fremden Menschen ist sie freundlich, egal ob männlich oder weiblich, Kinder im Haushalt sollten etwas älter sein. Mit den beiden Hunden der Pflegestelle bleibt sie problemlos allein. Wenn sie ohne Zweithund allein bleiben soll, muss das natürlich noch geübt werden. Kleintiere und Katzen sollten nicht im neuen Zuhause sein, da sie sie aller Wahrscheinlichkeit nachjagen würde. Ein souveräner Ersthund, der sich nicht die Butter vom Brot nehmen lässt, kann gern im neuen Zuhause leben.

Mit Bria holt man sich Leben ins Haus, dafür braucht man Zeit, Geduld und manchmal Humor. Ein junger Hund ist eben eine Aufgabe.

Bria zieht kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit ihrem EU-Heimtierausweis im Gepäck in ihre Familie. Nach positiver Vorkontrolle kann sie, gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro, vermittelt werden.

https://youtu.be/StU-0iGDHw4

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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