Bist du Nellys sicherer Hafen?

28.05.26 14 287900387
76149 Karlsruhe - Neureut (Baden-Württemberg)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
.
Wurftag:
01.01.15 (11 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
550 €
Unsere zauberhafte Nelly mit ihren großen dunklen Augen, wickelt jeden sofort um ihre schöne Pfoten. Sie ist ca. 9 Jahre alt und damit im besten Hundealter. Wie sie diese Jahre verbracht hat, ob nun in einem Zuhause oder ob sie sich auf der Straße durchschlagen musste, wissen wir leider nicht. Wir haben sie im öffentlich Shelter von Bistrita kennenlernen dürfen und ihr versprochen, dass sie bald nur noch geliebt werden wird! Zum Glück konnte die süße Maus nun bereits in ihre Pflegestelle ausreisen und wartet in 76149 Karlsruhe auf deinen Besuch!

Nelly hat sich bereits gut eingelebt und ist stubenrein, läuft gut Treppen und kennt schon Geschirr und Leine. Sie ist aber beim Gassi noch sehr unsicher und kann keine großen Runden gehen. Sie braucht ohne Zeit, um die Reize und neue Umgebung aufzunehmen und möchte viel schauen und schnuppern. Manchmal friert sie dann ein, aber sie wird jeden Tag offener. Nelly ist ca. 50 cm groß und wiegt 25 kg. Ihre hübsche Fellzeichnung lässt darauf schließen, dass es sich bei der netten Hundedame um einen Schäferhund-Mix handelt. Sie lässt sich streicheln und zeigt keinerlei Aggressionen.

Nelly ist eine zarte Seele, die in der Vergangenheit vermutlich schon einiges erdulden musste. Wir wünschen uns für die schöne Hundedame Menschen, die ihr Zeit geben anzukommen. Die erst einmal keine Anforderungen an Sie stellen und mit Empathie, Geduld und Routinen Stück für Stück ihr Vertrauen gewinnen. Nelly hat es so sehr verdient zu erfahren, was es bedeutet Teil einer Familie zu sein. Und mit kleinen Schritten erfahren zu dürfen, dass die Welt auch ein heller und freundlicher Ort sein kann, der es Wert ist, sich zu öffnen und aufzublühen. Wir wünschen uns für Nelly ein ruhiges, gerne ländliches Zuhause, ohne kleine Kinder, damit sie in Ruhe ihre neue Welt entdecken darf.

Nelly ist geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht und kastriert. Zudem bringt sie ihren EU-Heimtierausweis mit. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr darf sie in ihr neues Zuhause ziehen.

Bist du Nellys sicherer Hafen, den sie so dringend braucht?

https://youtu.be/sCtnJqRWqmI

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/nelly-3/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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