Bernhard – die schönsten Jahre sollen jetzt beginnen

15.07.26 20 288315053
29468 Bergen an der Dumme - Banzau (Niedersachsen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß
Wurftag:
01.11.21 (4 Jahre 8 Monate alt)
Preis:
550 €
Bernhard, ein etwa 5 Jahre alter Terriermix Rüde mit kleinem Schnurrbart und ruhigem Wesen wartet bereits auf einer Pflegestelle in Deutschland auf seine Familie.

Gefunden wurden Bernhard und seine Kameradin Bianca ganz allein, ausgesetzt im Wald. Auf sich gestellt, ohne Schutz und ohne zu wissen, wie es weitergehen soll. Doch sie hatten einander – und genau das hat ihnen Kraft gegeben.

Neben ihrer besonderen Bindung bezaubern die beiden auch mit ihrem charmanten Aussehen. Bernard und Bianca sind vermutlich kleine Terrier-Mischlinge. Mit ihrem wuscheligen Fell, den aufmerksamen Knopfaugen und ihrem unverwechselbaren Gesichtsausdruck erobern sie die Herzen im Sturm. Bianca wirkt mit ihren feinen Zügen besonders zart und aufmerksam, während Bernard mit dem markanten Schnurrbart einfach ein kleiner Gentleman ist.

Aktuell leben die beiden gemeinsam auf einer Pflegestelle in Deutschland und zeigen sich dort als liebevolle Begleiter. Beide sind verträglich mit anderen Hunden und auch katzenfreundlich, sodass wir uns für sie durchaus auch ein Zuhause mit tierischen Mitbewohnern vorstellen können.

Bernard und Bianca wünschen sich ein Zuhause, in dem sie endlich ankommen dürfen. Menschen, die ihnen Zeit geben, Vertrauen aufzubauen und Sicherheit zu finden.

Für die beiden wünschen wir uns deshalb ein liebevolles Zuhause bei Menschen mit Herz, Geduld und Verständnis, die Freude daran haben, den kleinen Persönlichkeiten ein sicheres und warmes Körbchen zu schenken. Ein eher ruhiger Haushalt wäre schön, ist aber weniger wichtig als liebevolle Menschen, die ihnen die Zeit geben, die sie brauchen.

Bernhard zieht kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und selbstverständlich mit EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause. Nach positiver Vorkontrolle können sie gegen eine Schutzgebühr vermittelt werden.

Weitere Informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/bernhard/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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