Bei wem findet Ernesto endlich sein Zuhause?

28.04.24
12.08.23
226
279088313
RO-601002 Onesti (Bacău, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß gefleckt
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert
Wurftag:
01.11.21 (2 Jahre 6 Monate alt)
Preis:
500 €
Onesti, Rumänien. Die Geschwister Ernesto, LeRoy und Marinella wurden ganz alleine auf der Straße gefunden. Die Kleinen waren natürlich erstmal durch den Wind, ganz ohne Mutter irrten sie umher, mitten im Straßenverkehr. Die drei hatten großes Glück und haben einen Platz in einer unserer rumänischen Tierheimen ergattert. Nun sind die Kleinen aber alt genug, auszureisen und die Plätze die sie aktuell belegen für neue Notfälle frei zu geben.
Der kleine Ernesto ist der kleine Bub mit dem der schönen Blässe im Gesicht. Der kleine Rüde ist 4 Monate alt und wird ausgewachsen eine mittlere Größe erreichen. Ernesto zeigt sich offen und freundlich den Menschen gegenüber welche in seiner Pflegestelle leben, Fremden gegenüber braucht er etwas Zeit um aufzutauen.
Mit Katzen und anderen Hunden sind die Mäuse verträglich, diese kennen sie bereits von ihrer Pflegestelle. In neuen Situationen reagieren sie oft noch unsicher, bis jetzt konnten sie leider noch nicht so vieles kennen lernen und die Zeit auf der Straße war sicher eher negativ geprägt.
Jetzt sind die Geschwister aber noch in einem tollen Alter um das Ruder ohne große Probleme rum zu reißen, ihre neuen Familien können ihnen die Welt zeigen und die Geschwister können sich dann zu tollen, selbstischeren Begleitern entwickeln. Selbstverständlich müssen die Zwerge noch so einiges lernen, das Laufen an der Leine, stubenrein sein, das Hunde 1×1. Über den Besuch in einer Welpen Stunde / Hundeschule würden sich die Racker sicherlich freuen.
Sobald die Kleinen sich eingelebt haben freuen sie sich sicherlich über ausgiebige Spaziergänge in der Natur, sowie Spieleinheiten und Kuschelstunden.
Ernesto reist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause. Er wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt. Ernesto bringt selbstverständlich einen EU-Heimtierausweis mit.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Alle Anzeigen dieses Anbieters