Bailey sucht seine Für-Immer-Familie

14.10.24
11.10.24
52
282766762
15378 Rüdersdorf bei Berlin - Hennickendorf (Brandenburg)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
grau-braun
Wurftag:
01.10.23 (1 Jahr 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Bailey ist ein knapp ca. 1 Jahr alter Schäferhund-Mix aus Rumänien und befindet sich mitten in seiner Pubertät. Er ist ein neugieriger junger unkastrierter Rüde, der noch auf der Suche nach seiner inneren Balance ist. Besonders bei Begegnungen mit anderen Hunden zeigt sich Baileys Unsicherheit: Während er Hündinnen zunehmend spannend findet, kommt er mit unkastrierten Rüden nicht gut zurecht.

In neuen und ungewohnten Situationen zeigt er seine Unsicherheit, indem er das Unbekannte lautstark verbellt. Doch Bailey kann auch anders: An der Seite souveräner und erfahrener Menschen, die ihm klare Führung und Sicherheit geben, meistert er seine Unsicherheiten Schritt für Schritt. Er braucht Menschen, die ihn nicht sich selbst überlassen, sondern ihm zeigen, dass er sich auf sie verlassen kann. Mit dieser Unterstützung gewinnt Bailey zunehmend Vertrauen und wird immer sicherer.

In seiner Pflegestelle läuft er schon gut an der Leine und kann bei Spaziergängen im Straßenverkehr und bei Begegnungen mit fremden Menschen ruhig bleiben. Nur bei anderen Hunden reagiert er noch nervös, was jedoch mit geduldiger Arbeit und konsequenter Führung sicherlich in den Griff zu bekommen ist.

Bailey braucht unbedingt ein Zuhause bei Hunde-erfahrenen Menschen, die Freude daran haben, mit ihm weiterzuarbeiten und sein Potenzial als loyalen und zuverlässigen Begleiter zu fördern. Ein Umzug in die Stadt oder zu Familien mit Kindern kommt aufgrund seiner Unsicherheit allerdings nicht infrage. Ideal wäre für ihn ein ruhiges Umfeld mit verständnisvollen Menschen, die bereit sind, ihm die Zeit und Anleitung zu geben, die er braucht.

Bailey hat das Zeug dazu, ein toller Begleiter zu werden – er braucht nur die richtigen Menschen an seiner Seite!
Wenn ihr euch angesprochen fühlt und Euch vorstellen könnt Bailey das Zuhause zu geben, was er braucht, na dann schreibt uns doch gerne. Bailey wird nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt. Bei Umzug ist er gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und im Besitz eines EU-Heimtierausweises.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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