Babsi ist eine bezaubernde Junghündin, die dringend ein schönes Zuhause sucht!
aktualisiert am
02.04.25
Anzeige vom 21.07.23
2.243 Aufrufe
Nr. 278900355
RO-40001 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
cremefarben
Gesundheit:
gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht
Wurftag:
01.11.21 (4 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Die wunderschönen Welpen Babsi, Lana und Yuna wurden im Winter 201/22 gemeinsam mit ihrer Mutter verlassen aufgefunden und in Paul´s Shelter untergebracht.
Dort geht es Babsi, die mittlerweile ca. 3 Jahre alt ist, vergleichsweise gut. Sie bekommt Futter, einen trockenen Schlafplatz und wird liebevoll betreut, soweit es die Zeit unserer stark belasteten Mitarbeiter zulässt. Aber natürlich ist das trotzdem kein glückliches Hundeleben, denn sie braucht viel mehr Ansprache, Liebe und Zuwendung.
Deshalb sollten sie so schnell wie möglich zu verantwortungsvollen Menschen vermittelt werden, die sich liebevoll um sie kümmern und ihr zeigen, wie schön das Leben als Familienhund sein kann.
Babsi konnte ihre anfängliche Angst bereits etwas überwinden. Durch viel Zuwendung und Beschäftigung mit Babsi wird man ihr Vertrauen schnell gewinnen können und einen fröhlichen jungen Hund aus ihr machen.
Babsi hat lackschwarze Augen und schneeweißes Fell, nur an ihrem linken Auge hat sie ein kleines schwarzes Abzeichen. Das gibt ihr einen ganz besonderen Charme, denn es sieht aus, als würde sie uns fröhlich zublinzeln. Babsi ist geschätzt ca. 55 cm groß
Wir wünschen uns für Babsi liebevolle und aktive Adoptanten, die ihr genügend Zeit und Raum geben, sich ganz in ihrem Tempo in der neuen Lebenssituation einzuleben. Nach der Eingewöhnung ist es sicher sinnvoll, mit Babsi eine positiv arbeitende Hundeschule zu besuchen, denn gemeinsames Training wird Babsis Selbstbewusstsein stärken und die Bindung zu ihren Menschen festigen.
Möchtest du der Mensch sein, der Babsi zeigt, wie ein gutes Hundeleben aussieht?
Babsi reist kastriert, geimpft, gechipt, entfloht, entwurmt und im Besitz eines EU-Haustierausweises und kann nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr neues Zuhause einziehen.
Konnte Babsi dein Herz gewinnen? Dann findest du weitere Infos und den direkten Weg zur Selbstauskunft auf unserer Webseite: https://einherzfuerstreuner.de/project/babsi-4/
https://youtu.be/pAXj9ggWTTo
https://youtu.be/6Au0t3NOhYM
https://youtu.be/8MY9cpqZFbw
https://youtu.be/JNJ8HqQ5TBY
Dort geht es Babsi, die mittlerweile ca. 3 Jahre alt ist, vergleichsweise gut. Sie bekommt Futter, einen trockenen Schlafplatz und wird liebevoll betreut, soweit es die Zeit unserer stark belasteten Mitarbeiter zulässt. Aber natürlich ist das trotzdem kein glückliches Hundeleben, denn sie braucht viel mehr Ansprache, Liebe und Zuwendung.
Deshalb sollten sie so schnell wie möglich zu verantwortungsvollen Menschen vermittelt werden, die sich liebevoll um sie kümmern und ihr zeigen, wie schön das Leben als Familienhund sein kann.
Babsi konnte ihre anfängliche Angst bereits etwas überwinden. Durch viel Zuwendung und Beschäftigung mit Babsi wird man ihr Vertrauen schnell gewinnen können und einen fröhlichen jungen Hund aus ihr machen.
Babsi hat lackschwarze Augen und schneeweißes Fell, nur an ihrem linken Auge hat sie ein kleines schwarzes Abzeichen. Das gibt ihr einen ganz besonderen Charme, denn es sieht aus, als würde sie uns fröhlich zublinzeln. Babsi ist geschätzt ca. 55 cm groß
Wir wünschen uns für Babsi liebevolle und aktive Adoptanten, die ihr genügend Zeit und Raum geben, sich ganz in ihrem Tempo in der neuen Lebenssituation einzuleben. Nach der Eingewöhnung ist es sicher sinnvoll, mit Babsi eine positiv arbeitende Hundeschule zu besuchen, denn gemeinsames Training wird Babsis Selbstbewusstsein stärken und die Bindung zu ihren Menschen festigen.
Möchtest du der Mensch sein, der Babsi zeigt, wie ein gutes Hundeleben aussieht?
Babsi reist kastriert, geimpft, gechipt, entfloht, entwurmt und im Besitz eines EU-Haustierausweises und kann nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr neues Zuhause einziehen.
Konnte Babsi dein Herz gewinnen? Dann findest du weitere Infos und den direkten Weg zur Selbstauskunft auf unserer Webseite: https://einherzfuerstreuner.de/project/babsi-4/
https://youtu.be/pAXj9ggWTTo
https://youtu.be/6Au0t3NOhYM
https://youtu.be/8MY9cpqZFbw
https://youtu.be/JNJ8HqQ5TBY
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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