Ankommen, Vertrauen, Bleiben - Layla sucht ihre Menschen
aktualisiert am 04.06.26
Anzeige vom 08.02.26
194 Aufrufe
Nr. 286959435
RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entfloht, entwurmt, kastriert
Wurftag:
01.09.25 (10 Monate 1 Woche alt)
Preis:
550 €
Baia Mare, Rumänien.
Layla hat einen schweren Beginn ins Leben gehabt. Gemeinsam mit ihren Schwestern Linn und Cara wurde sie ausgesetzt gefunden. Die drei lagen eng aneinandergekuschelt, als wollten sie sich gegenseitig Halt geben. Ihre Mutter war bereits tot. Woher sie kamen und was genau geschehen ist, wird man nie erfahren. Sicher ist nur, dass die kleinen Hündinnen viel zu früh auf sich allein gestellt waren. Cara durfte inzwischen ausreisen. Layla und Linn warten noch – und sollen nicht zurückbleiben.
Heute lebt Layla im privaten Shelter bei Paul in Baia Mare. Sie ist dort in Sicherheit und wird zuverlässig versorgt, doch ein Shelter kann kein Zuhause ersetzen. Trotz allem zeigt Layla deutlich, dass sie Hoffnung in sich trägt – auf ein Leben außerhalb des Zwingers, auf Menschen, die ihr Ruhe, Nähe und Sicherheit schenken.
Layla ist etwa 8 Monate alt, misst aktuell rund 48 cm und wird ausgewachsen mittelgroß bleiben. Sie hat ein tiefschwarzes Fell mit kleinen weißen Abzeichen, eine schwarze Nase und warme braune Augen. Ihr Ausdruck ist sanft und aufmerksam zugleich. Layla wurde mit einer verkürzten Rute geboren, was sie in keiner Weise beeinträchtigt. Aufgrund dessen ist eine Vermittlung in die Schweiz leider nicht möglich.
Menschen gegenüber zeigt Layla sich freundlich und zugewandt. Sie ist kein Draufgänger, sondern begegnet Neuem zunächst etwas vorsichtig. Mit ein wenig Zeit taut sie auf und zeigt ihr liebes, offenes Wesen. Mit anderen Hunden ist Layla gut verträglich und sozial. Der Kontakt zu Artgenossen gibt ihr Sicherheit und Orientierung.
Layla steckt bereits mitten in der Pubertät. In dieser Phase wird die Welt gern neu sortiert, Regeln werden hinterfragt und die Hormone können für innere Unruhe sorgen. Umso wichtiger sind nun geduldige Menschen, die ihr mit Ruhe, klaren Strukturen und liebevoller Konsequenz begegnen und ihr Sicherheit vermitteln.
Ein Leben im Haus kennt Layla nicht. Alltägliche Dinge wie Stubenreinheit, Leinenlaufen und feste Abläufe muss sie erst kennenlernen. Sie bringt dafür beste Voraussetzungen mit: Neugier, Lernbereitschaft und ein sanftes Wesen. Mit Geduld und verständnisvoller Begleitung wird sie sich gut entwickeln. Eine positiv arbeitende Hundeschule kann sie dabei unterstützen und ihr zusätzliche Orientierung geben.
Ganz besonders wichtig ist, dass Layla nicht im Shelter aufwachsen soll, während ihre Schwester Cara bereits angekommen ist. Auch sie verdient die Chance auf ein eigenes Zuhause, in dem sie ankommen und bleiben darf.
Layla reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit EU‑Heimtierausweis. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr kann sie in ihr neues Leben starten. Auch über eine Pflegestelle würden wir uns sehr freuen, da sie Layla helfen würde, den Übergang aus dem Shelter in einen normalen Alltag zu schaffen.
Weitere Info´s zu Layla findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/layla-2/
https://www.youtube.com/shorts/dROvE7Aj-bU
Layla hat einen schweren Beginn ins Leben gehabt. Gemeinsam mit ihren Schwestern Linn und Cara wurde sie ausgesetzt gefunden. Die drei lagen eng aneinandergekuschelt, als wollten sie sich gegenseitig Halt geben. Ihre Mutter war bereits tot. Woher sie kamen und was genau geschehen ist, wird man nie erfahren. Sicher ist nur, dass die kleinen Hündinnen viel zu früh auf sich allein gestellt waren. Cara durfte inzwischen ausreisen. Layla und Linn warten noch – und sollen nicht zurückbleiben.
Heute lebt Layla im privaten Shelter bei Paul in Baia Mare. Sie ist dort in Sicherheit und wird zuverlässig versorgt, doch ein Shelter kann kein Zuhause ersetzen. Trotz allem zeigt Layla deutlich, dass sie Hoffnung in sich trägt – auf ein Leben außerhalb des Zwingers, auf Menschen, die ihr Ruhe, Nähe und Sicherheit schenken.
Layla ist etwa 8 Monate alt, misst aktuell rund 48 cm und wird ausgewachsen mittelgroß bleiben. Sie hat ein tiefschwarzes Fell mit kleinen weißen Abzeichen, eine schwarze Nase und warme braune Augen. Ihr Ausdruck ist sanft und aufmerksam zugleich. Layla wurde mit einer verkürzten Rute geboren, was sie in keiner Weise beeinträchtigt. Aufgrund dessen ist eine Vermittlung in die Schweiz leider nicht möglich.
Menschen gegenüber zeigt Layla sich freundlich und zugewandt. Sie ist kein Draufgänger, sondern begegnet Neuem zunächst etwas vorsichtig. Mit ein wenig Zeit taut sie auf und zeigt ihr liebes, offenes Wesen. Mit anderen Hunden ist Layla gut verträglich und sozial. Der Kontakt zu Artgenossen gibt ihr Sicherheit und Orientierung.
Layla steckt bereits mitten in der Pubertät. In dieser Phase wird die Welt gern neu sortiert, Regeln werden hinterfragt und die Hormone können für innere Unruhe sorgen. Umso wichtiger sind nun geduldige Menschen, die ihr mit Ruhe, klaren Strukturen und liebevoller Konsequenz begegnen und ihr Sicherheit vermitteln.
Ein Leben im Haus kennt Layla nicht. Alltägliche Dinge wie Stubenreinheit, Leinenlaufen und feste Abläufe muss sie erst kennenlernen. Sie bringt dafür beste Voraussetzungen mit: Neugier, Lernbereitschaft und ein sanftes Wesen. Mit Geduld und verständnisvoller Begleitung wird sie sich gut entwickeln. Eine positiv arbeitende Hundeschule kann sie dabei unterstützen und ihr zusätzliche Orientierung geben.
Ganz besonders wichtig ist, dass Layla nicht im Shelter aufwachsen soll, während ihre Schwester Cara bereits angekommen ist. Auch sie verdient die Chance auf ein eigenes Zuhause, in dem sie ankommen und bleiben darf.
Layla reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit EU‑Heimtierausweis. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr kann sie in ihr neues Leben starten. Auch über eine Pflegestelle würden wir uns sehr freuen, da sie Layla helfen würde, den Übergang aus dem Shelter in einen normalen Alltag zu schaffen.
Weitere Info´s zu Layla findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/layla-2/
https://www.youtube.com/shorts/dROvE7Aj-bU
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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