Aleksi hat seine Koffer schon gepackt

07.11.25
24.07.23
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86643 Rennertshofen (Bayern)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.01.22 (3 Jahre 11 Monate alt)
Preis:
500 €
Vor einem Jahr durfte Aleksi endlich das Shelter in Baia Mare verlassen und ins Streunernest nach Rennertshofen reisen. Ein Neubeginn, auf den er so lange hatte warten müssen – doch sein größtes Glück, ein eigenes Zuhause, blieb ihm bisher verwehrt.

Aleksi ist ein schüchterner, aber unglaublich liebenswerter Rüde. Menschen, die er kennt und denen er vertraut, begegnet er mit Zärtlichkeit, Sanftmut und einem Blick, der tief ins Herz geht. Neue Situationen oder fremde Menschen verunsichern ihn anfangs, doch mit Geduld und Einfühlungsvermögen taut er Schritt für Schritt auf.

Mit anderen Hunden versteht Aleksi sich wunderbar. Er ist sozial, ruhig und sucht nie Streit – ganz im Gegenteil, im Beisein seiner felligen Freunde fühlt er sich sicher und orientiert sich gerne an ihnen.

Dreieinhalb Jahre seines Lebens verbrachte Aleksi im Shelter Baia Mare – einsam, übersehen und ohne Geborgenheit. Umso mehr wünschen wir uns nun Menschen, die ihm zeigen, dass Liebe bleiben darf. Ein Zuhause in einer ruhigen, ländlichen Umgebung, mit klaren Strukturen und einem liebevollen Miteinander, wäre für ihn ideal.

Beim Spazierengehen ist Aleksi noch vorsichtig, doch er lernt stetig dazu und macht Fortschritte. Mit Geduld, Routine und sanfter Führung wird aus ihm ein treuer Begleiter, der Nähe und Vertrauen zu schätzen weiß.

Mit seinem braun-schwarzen Fell, den hellen Abzeichen und seinen sanften Augen ist Aleksi ein wunderschöner Hund, dessen stilles Wesen berührt. Etwa 55 cm groß und von schlanker Statur, verkörpert er Ruhe, Bescheidenheit und große innere Stärke.

Aleksi ist kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht und besitzt einen EU-Heimtierausweis. Er kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein Zuhause reisen.

Besuche Aleksi im Streunernest in Rennertshofen und lerne diesen sensiblen Schatz persönlich kennen. Vielleicht bist du genau der Mensch, auf den er nun schon so lange wartet – der Mensch, der ihn endlich nach Hause bringt.

https://youtu.be/IKnWE798Nhc

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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