Oliver - Wuscheliger kleine Flauschebär sucht neues Zuhause
Anzeige vom 08.12.25
16 Aufrufe
Nr. 286425371
RO-400001 Cluj (Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Hauskatzen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.07.25 (5 Monate 1 Woche alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
weiß mit roten Akzenten
Preis:
250 €
Der kleine Oliver ist ein etwa 4 Monate alter Kater, der voller Liebe, Verspieltheit und Neugier ist. Er ist sehr anhänglich, liebt es, zu spielen und im Mittelpunkt zu stehen, aber genauso liebt er auch Streicheleinheiten. Er ist sehr sozial anderen Katzen gegenüber, weswegen er nicht in Einzelhaltung vermittelt wird. Sollte keine Katze im neuen Zuhause warten, kann er auch gerne einen Freund mitbringen. Er ist auch verträglich gegenüber Hunden.
Da er nie draußen gelebt hat, wird er ausschließlich als Wohnungskatze vermittelt (gerne mit gesichertem Balkon).
Oliver wartet auf eine liebevolle Familie, die ihm Fürsorge, Geborgenheit und Zuneigung schenkt. Wenn du dem süßen Schatz, das alles bieten kannst, freuen wir uns über Kontaktaufnahme.
Bei der Ausreise ist Oliver, wie all unsere Katzen und Kater, kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und wird auf FIV und FeLV getestet und einen EU-Heimtierausweis packt er ebenfalls ins Köfferchen. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro kann er in sein neues Zuhause reisen.
Bei Interesse an unserem kleinen Oliver füllen Sie bitte die Selbstauskunft für ihn auf unserer Homepage aus: https://einherzfuerstreuner.de/project/oliver-2/
Da er nie draußen gelebt hat, wird er ausschließlich als Wohnungskatze vermittelt (gerne mit gesichertem Balkon).
Oliver wartet auf eine liebevolle Familie, die ihm Fürsorge, Geborgenheit und Zuneigung schenkt. Wenn du dem süßen Schatz, das alles bieten kannst, freuen wir uns über Kontaktaufnahme.
Bei der Ausreise ist Oliver, wie all unsere Katzen und Kater, kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und wird auf FIV und FeLV getestet und einen EU-Heimtierausweis packt er ebenfalls ins Köfferchen. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro kann er in sein neues Zuhause reisen.
Bei Interesse an unserem kleinen Oliver füllen Sie bitte die Selbstauskunft für ihn auf unserer Homepage aus: https://einherzfuerstreuner.de/project/oliver-2/
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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