Lebensfroher Berni sucht Kuschel-Zuhause

27.04.24
15.02.24
51
280702844
RO-410444 Bistrita (Maramureș, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
15.02.23 (1 Jahr 2 Monate alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
grau
Preis:
250 €
Bistrita, Rumänien. Lebensfroher, dreibeiniger Tiger sucht sein eigenes Kuschel-Zuhause. Der zuckersüße Berni hatte bisher noch kein großes Glück in seinem jungen Leben. Er wurde gefunden, nachdem er einen schrecklichen Unfall hatte, vermutlich mit einem Auto. Dabei wurde sein Hinterbein leider schrecklich entstellt. Die Tierärzte konnten das Bein leider nicht mehr retten und es musste amputiert werden. Leider ist das nicht das einzige Handicap, dass Berni mitbringt. Er hat zusätzlich noch die Krankheit Entropium, also eine Fehlstellung des Augenlids, dass zu tränenden Augen führt. Da ihm aber nicht direkt noch eine schwere Operation zugemutet werden soll, werden die Tierärzte damit etwas warten.
Zum Glück war Berni zum Zeitpunkt der Bein-Operation noch sehr jung, sodass er sich schnell an das Leben als Dreibeiner gewöhnt hat. Er rast und rennt durch die Gegend, wie seine Vierbeinigen Freunde, ist alterstypisch sehr verspielt und total liebenswürdig. Berni ist außerdem ein richtiger Schnurrappart, der bei kleinsten Anlässen den Motor anlässt.
Wir wünschen uns für Berni ein Zuhause mit einem oder mehreren, weiteren Vierbeiner, da er sehr sozial und verspielt ist. Ansonsten bringt er auch gerne einen rumänischen Freund mit auf die Reise. Aufgrund seines Handicaps ist für Berni nur Wohnungshaltung möglich. Über einen gesicherten Balkon würde er sich allerdings sehr freuen.
Berni kann in sein eigenes Zuhause einreisen, sobald die zweite OP, an den Augen, durchgeführt wurde. Die hübsche Fellnase reist dann kastriert, gechippt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er wurde negativ auf FIV und FeLV getestet. Einen EU-Heimtierausweis hat er ebenfalls im Köfferchen und kann nach einer positiven Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro in sein neues Zuhause ziehen.
Möchtest du Berni zeigen, dass das Leben auch Glücksmomente für ihn bereithält und ihm einen kuscheligen Platz schenken? Dann freuen wir uns über deine Anfrage.


Weitere Informationen finden Sie hier:
https://einherzfuerstreuner.de/project/berni/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Alle Anzeigen dieses Anbieters