Erfüllst du Rosalie den Traum einer Familie?

27.04.24
02.02.24
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280592727
15378 Rüdersdorf bei Berlin - Hennickendorf (Brandenburg)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
02.07.24 (noch 2 Monate 4 Tage)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
grau, weiß
Preis:
250 €
15378 Rüdersdorf bei Berlin. Rosalie kann Anfang März in ihre Pflegestelle reisen!

Ihre Geschichte:
Onesti, Rumänien. Aufgepasst, hier kommen Rosalie, Stizzi & Tabea! Rasselbande auf der Suche nach ihrem nächsten Abenteuer.
Die drei zuckersüßen Katzenkinder wurden Mitte September von unserer Helferin Alexandra ganz allein neben einer stark befahrenen Straße gefunden. Wahrscheinlich wurden sie, wie so viele vor ihnen einfach zum Sterben ausgesetzt. Gott sei Dank konnte sie die Kitten aufnehmen, nun sind sie bereit und wollen endlich ihr Zuhause finden.
Rosalie das süße Tiger-weiße Mädel ist ein richtiges Traumkätzchen. Sie ist super aufgeschlossen, alterstypisch verspielt und neugierig. Mit ihren Artgenossen versteht sie sich prächtig und auch Hunde hat sie in ihrer Pflegestelle bereits kennengelernt. Aufgrund ihrer sozialen Kompetenz soll sie in jedem Fall zu einem oder mehreren bereits vorhandenen Katzen ziehen. Wenn es noch keine anderen Samtpfoten im neuen Daheim gibt, bringt sie sehr gern jemanden aus ihrer jetzigen Unterkunft als Verstärkung mit.
Das tolle Samtpfötchen Rosalie hat sich gut an das Leben in Wohnungshaltung gewöhnt, kann jedoch nach einer bestimmten Eingewöhnungszeit und in einer sehr ländlichen und sicheren Umgebung an Freigang gewöhnt werden. Bei Wohnungshaltung freut sie sich jedoch bestimmt sehr über einen katzensicheren Balkon, von dem aus sie in den Sommermonaten die Vögel beobachten kann.
Bei ihrer Ausreise ist unsere Rosalie natürlich bereits kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und wurde negativ auf FIV und FeLV getestet. Einen EU-Heimtierausweis hat sie dann auch bereits eingepackt und nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro kann sie dann bei dir einziehen.
Wer schenkt Rosalie ein sicheres Zuhause, um endlich ankommen zu können?


Weitere Informationen finden Sie hier:
https://einherzfuerstreuner.de/project/rosalie-4/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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