Strubbeliger Charmeur Coby sucht ein liebevolles Zuhause
Anzeige vom 05.07.26
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Nr. 288230720
RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
beige
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.07.23 (3 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
550 €
Strubbelkopf Coby hat mit seinen drei Jahren schon eine bittere Odyssee durchstehen müssen. Sein Frauchen, eine ältere Dame, starb im vergangenen Herbst. Seitdem ist das niedliche Kerlchen auf sich allein gestellt. Zwar wurde er von einem Nachbarn gefüttert und mit Wasser versorgt, doch anderen Zweibeinern war er ein Dorn im Auge; wurde geschlagen und verjagt. Nun ist Coby in der Obhut unserer engagierten Tierschützer und wartet auf einer rumänischen Pflegestelle auf das ersehnte Ticket ins Glück – mit dem Aufdruck: DEIN ZUHAUSE.
Coby zeigt sich aktuell noch etwas schüchtern. Wer will es ihm verdenken? Wahrscheinlich hat er noch gar nicht richtig verstanden, dass sein Frauchen nicht mehr wiederkommen wird. Darum ist es so wichtig, dass er schnell eine neue Bezugsperson findet, an die er sich binden kann. Struktur und Sicherheit werden Cobys Herz mit großer Wahrscheinlichkeit wieder schneller schlagen lassen. Dass er auch ein echter Charmeur ist, lässt sich schnell erkennen. Freundlich und zugewandt lässt Coby sich streicheln, sobald er Vertrauen gefasst hat.
Wir wünschen uns für den noch jungen Rüden ein ruhiges, gerne ländliches Zuhause, das ihm die Möglichkeit bietet, sich in aller Ruhe zu orientieren. Empathie und Gelassenheit sollten Coby unbedingt entgegengebracht werden, auch wenn er einmal nicht alles richtig macht. Ausgedehnte Spaziergänge und die Wiederholung bzw. Festigung des Hunde-ABC dürfen gerne ganz oben auf der To-Do-Liste stehen. Vor allem aber benötigt Coby sehr viel Liebe und Zuwendung. Vielleicht wird er sich anfangs ein wenig unsicher fühlen oder ab und an sein verstorbenes Frauchen vermissen. Wir glauben aber ganz fest daran, dass Coby sein neues Glück bald fest in beiden Vorderpfoten halten und nie wieder loslassen wird.
Schenkst du Coby dein Herz? Er kann, kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht, nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr bei dir einziehen. Im Gepäck sind sein gültiger EU-Heimtierausweis sowie ein passgenaues, komfortables Hunde-Geschirr. Über eine liebevolle Pflegestelle würde er sich auch erst einmal sehr freuen.
https://einherzfuerstreuner.de/project/coby-2/
https://www.youtube.com/shorts/sG-EL4ts9Mg
Coby zeigt sich aktuell noch etwas schüchtern. Wer will es ihm verdenken? Wahrscheinlich hat er noch gar nicht richtig verstanden, dass sein Frauchen nicht mehr wiederkommen wird. Darum ist es so wichtig, dass er schnell eine neue Bezugsperson findet, an die er sich binden kann. Struktur und Sicherheit werden Cobys Herz mit großer Wahrscheinlichkeit wieder schneller schlagen lassen. Dass er auch ein echter Charmeur ist, lässt sich schnell erkennen. Freundlich und zugewandt lässt Coby sich streicheln, sobald er Vertrauen gefasst hat.
Wir wünschen uns für den noch jungen Rüden ein ruhiges, gerne ländliches Zuhause, das ihm die Möglichkeit bietet, sich in aller Ruhe zu orientieren. Empathie und Gelassenheit sollten Coby unbedingt entgegengebracht werden, auch wenn er einmal nicht alles richtig macht. Ausgedehnte Spaziergänge und die Wiederholung bzw. Festigung des Hunde-ABC dürfen gerne ganz oben auf der To-Do-Liste stehen. Vor allem aber benötigt Coby sehr viel Liebe und Zuwendung. Vielleicht wird er sich anfangs ein wenig unsicher fühlen oder ab und an sein verstorbenes Frauchen vermissen. Wir glauben aber ganz fest daran, dass Coby sein neues Glück bald fest in beiden Vorderpfoten halten und nie wieder loslassen wird.
Schenkst du Coby dein Herz? Er kann, kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht, nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr bei dir einziehen. Im Gepäck sind sein gültiger EU-Heimtierausweis sowie ein passgenaues, komfortables Hunde-Geschirr. Über eine liebevolle Pflegestelle würde er sich auch erst einmal sehr freuen.
https://einherzfuerstreuner.de/project/coby-2/
https://www.youtube.com/shorts/sG-EL4ts9Mg
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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