Pokka will endlich gesehen werden

28.04.24
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RO-430071 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun schwarz
Wurftag:
01.01.17 (7 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
500 €
Baia Mare, Rumänien. Auch unsere Pokka wartet im öffentlichen Shelter darauf, gesehen zu werden! Ein so liebenswürdiges aber armes Mädchen, welches so sehr eine Chance auf ein neues Leben verdient hat!

Pokka wird auf 6 Jahre geschätzt und hat mit ihren 50 cm eine mittlere Größe. Sie versteht sich toll mit ihren Artgenossen und ein Ersthund würde ihr sicher anfangs helfen, sich schneller in ihrer neuen Welt einzugewöhnen. Katzen kennt Pokka nicht und testen können wir diese ebenfalls nicht. Kinder sollten schon älter sein und einen verantwortungsvollen Umgang mit Hunden kennen.

Pokka ist sehr eingeschüchtert vom lauten Alltag im Shelter. Sie sitzt gerne auf ihrer Hütte und beobachtet alles in Ruhe. Pokka hat Fortschritte gemacht und lässt sich mittlerweile anfassen. Trotzdem ist sie noch schüchtern und zurückhaltend.

Daher suchen wir für unsere Pokka eine sehr emphatische und einfühlsame Familie. Pokka wird sicher etwas Zeit brauchen, um sich an alles zu gewöhnen – und davon soll sie so viel Zeit wie möglich bekommen. Erfahrene Menschen, die mit Pokka und ganz viel Geduld ein neues Leben beginnen ist genau das, was wir suchen. Das Leben in der Stadt würde ihr nicht taugen, der Trubel würde sie nur noch mehr verunsichern.

Pokka braucht also einen beständigen und routinierten Alltag. Sie muss Dinge wie das Hunde-Einmaleins erst noch lernen. Dazu gehört die Stubenreinheit, das an der Leine laufen, auch Treppen laufen oder Grundkommandos wie „Sitz“ kennt sie noch nicht. Sie wird auch nicht alles von heute auf morgen lernen können, daher hat Geduld oberste Priorität bei ihr. Ist sie einmal angekommen, so glauben wir, wird sie sich sicher toll entwickeln!

Pokka reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in ihr neues Zuhause. Sie wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt. Auch über eine Pflegestelle würde sich Pokka wirklich sehr freuen!

https://youtu.be/xFohA24yNJc

Weitere Informationen zu Pokka findest du auf unserer Homepage: https://www.einherzfuerstreuner.de/project/pokka/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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