Letti möchte noch viele Abenteuer erleben

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30890 Barsinghausen (Niedersachsen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun-schwarz
Wurftag:
01.09.25 (8 Monate 3 Wochen alt)
Preis:
550 €
Die etwa acht Monate alte Letti ist eine wunderschöne Hütehund-Mix-Hündin, die darauf wartet, die Welt an der Seite einfühlsamer Menschen zu entdecken. Ihre Geschichte begann gemeinsam mit ihren Schwestern Herta und Soraia auf einem Militärgelände in der Nähe von Zalau. Ihre Mutter wurde dort im vergangenen August ausgesetzt, und als sie ihre Welpen zur Welt brachte, wuchs der Druck der Standortleitung schnell, dass die kleine Familie verschwinden müsse. Während vier Geschwister ein Zuhause fanden, blieben die drei Mädchen zurück. Um sie vor einer ungewissen Zukunft zu retten, haben wir sie aufgenommen, und im April konnte Letti schließlich ihre große Reise nach Deutschland in ihre Pflegestelle antreten.

Innerhalb des Trios ist Letti die zurückhaltendste Schwester. Sie ist eine kleine Skeptikerin, die einen Moment länger braucht, um Fremden ihr Vertrauen zu schenken. Doch wer genau hinschaut, sieht sofort ihr großes Interesse: Wenn man sich ihrem Gehege nähert, kommt sie neugierig nach vorne und begrüßt einen mit einem vorsichtigen Schwanzwedeln. Hat sie erst einmal gemerkt, dass man es gut mit ihr meint, zeigt sie sich als eine extrem ruhige und angenehme Begleiterin, die die Anwesenheit ihrer Menschen sehr genießt.

Als Hütehund-Mischling ist Letti klug und aufmerksam, reagiert in neuen Situationen jedoch anfangs noch unsicher. Hier zeigt sich ihr ausgeglichenes Wesen: Sie verfällt nicht in Panik, sondern beobachtet lieber erst einmal aus sicherer Distanz.

Nach einer positiven Vorkontrolle kann Herta kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und mit einem EU-Heimtierausweis gegen eine Schutzgebühr in ihr neues Zuhause ziehen.

Wer auf der Suche nach einer freundlichen, eher ruhigen und sehr liebenswerten Begleiterin ist, könnte in ihr genau die richtige Partnerin fürs Leben finden.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/letti/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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