Kena sucht Malinois-Kenner

22.06.26 58 288118333
86732 Oettingen i. Bay. - Bettendorf (Bayern)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun-schwarz
Wurftag:
01.01.26 (5 Monate 4 Wochen alt)
Preis:
550 €
Bei ihren Pflegeeltern zeigt sich Kena aufmerksam, offen und sehr freundlich ihren Menschen gegenüber. Sie wartet nun förmlich darauf, Neues zu erlernen und entdecken, nach dem tristen Alltag im Shelter. Da sie noch nicht lange bei ihrer Pflegestelle ist, fällt es ihr aktuell noch schwer tagsüber zur Ruhe zu finden. Nachts schläft sie bereits gut durch und die Stubenreinheit ist bereits vorhanden. Aktuell lernt sie das Spazierengehen an der Leine.

Kena ist aktuell 5 Monate alt, ca. 53 cm groß und ggf. ein Malinois-Mix. Liebhaber dieser Rasse wissen die Charaktereigenschaften dieser Hunde zu schätzen. Es sind arbeitseifrige Hunde mit viel Energie, die neben genügend Bewegung vor allem kopfmäßige Aufgaben, wie z. B. Mantrailing oder Zielobjektsuche benötigen. Malinois wollen ihren Menschen gefallen und haben ein „Will to please“. Zudem sind sie sehr wachsam und sensibel. Um in ihrem Zuhause ausgeglichen zu sein, benötigen sie einen strukturierten Tagesablauf mit festen Ruhezeiten und keine Dauerbespaßung.

Nach der Eingewöhnung würde sich Kena über den Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule freuen. Das würde auch nochmal die Bindung stärken.

Für Kena wünschen wir uns ein rasseerfahrenes, liebevolles Zuhause eher in ländlicher Umgebung bei aktiven Menschen, die Spaß daran haben später mit dem Hund einen Hundesport auszuüben. Sie würde sich über ein Haus mit gut eingezäuntem Garten sehr freuen.

Bist du vielleicht der richtige Mensch für die wunderbare kleine Kena? Dann melde dich bei uns. Sie zieht gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit einem EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause. Altersbedingt ist Kena noch nicht kastriert. Sie wird nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr vermittelt.

https://youtu.be/TKp-42DvtWc

Weitere Informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/kena/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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