Hier finden Sie nützliche Informationen zur Hunderasse Mastino Napoletano. Wesen, Herkunft und andere Merkmale können Sie dem unten stehenden Rasseportrait entnehmen. Beachten Sie auch unser Mastino Napoletano-Bild.
Herkunft: | Italien |
andere Namen: | Italienische Dogge, Neapolitanischer Mastiff |
Größe: | 60 bis 75 cm |
Gewicht: | 50 bis 70 kg |
FCI: | Nr. 197, Gruppe 2 |
Der Mastino Napoletano ist eine von der FCI anerkannte italienische Hunderasse (FCI-Gruppe 2, Sektion 2.1, Standard Nr. 197).
Man nimmt an, dass der Mastino Napoletano ein direkter Nachfahre der römischen Kriegshunde, der Molosser, ist. Diese Hunde wurden sowohl bei Feldzügen eingesetzt als auch für Kämpfe gegen Menschen und wilde Tiere in der Zirkusarena. Die Bedeutung von Kriegshunden schwand im Laufe der Jahrhunderte. So wurde der Mastino Napoletano zum Wach- und Schutzhund der Gehöfte im südlichen Italien. 1947 begann die systematische Zucht der Rasse.[1]
Der Mastino Napoletano ist ein schwerer, massiger, stämmiger und großer Hund, dessen Körperlänge die Widerristhöhe (bis 75 cm bei 70 kg) übertrifft. Das Haar ist kurz, rau und hart, dicht, die bevorzugten Farben sind: grau, bleigrau und schwarz, aber auch braun, falbfarben und intensiv falbfarben (hirschrot). Der Kopf ist groß und massig, am Jochbeinbogen breiter Schädel; die Kopflänge erreicht ungefähr 3/10 der Widerristhöhe. Die reichlich vorhandene Haut bildet Runzeln und Falten. Die Haut ist am ganzen Körper dick, reichlich und locker. Im Verhältnis zur Größe des Hundes sind die Ohren klein, von dreieckiger Form, platt und an den Wangen anliegend.
Haltung und Zucht dieser Hunde erfolgte lange unter kargen Verhältnissen, so dass die Rasse noch mit züchterischen Problemen behaftet ist (Wesen und Gesundheit). Generell gehört diese Rasse nur in die Hände erfahrener Hundehalter.
In Deutschland ist die Rasse in einigen Bundesländern in den Rasselisten der jeweiligen Hundegesetze aufgeführt. In Österreich steht der Mastino Napoletano in Vorarlberg auf der Rasseliste.
In der Schweiz führen sechs der dreizehn Kantone mit Rasselisten den Mastino Napoletano auf ihren Listen, die Haltung ist in diesen Kantonen bewilligungspflichtig. In den Kantonen Genf und Wallis sind Haltung, Zucht und Einfuhr verboten.