Schleicht sich Pilgrim in dein Herz?

12.08.23
22
279084827
RO-400001 Cluj (Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
01.01.20 (4 Jahre 3 Monate alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
weiß-schwarz
Preis:
215 €
Cluj, Rumänien. Gerettet vor dem sicheren Tod ist der knapp drei Jahre alte Pilgrim nun auf der Suche nach einem Neustart ins Leben, bei einer Familie, die ihn liebhat.

Der liebevolle weiße Kater mit den niedlichen grauen Flecken sollte eigentlich gar nicht mehr unter uns weilen, wenn es nach den herzlosen Menschen ginge, die ihn zum Einschläfern abgeben wollten. Der Grund dafür? Unvorstellbar, aber wahr, ein gebrochenes Hinterbein. Zum Glück wurde eine unserer lieben Tierschützerinnen informiert und hat ihn sofort abgeholt und in tierärztliche Versorgung gegeben. Sein bisheriges Leben hat er auf der Straße verbracht, umso sehnlicher wünscht er sich jetzt ein warmes Kuschelkörbchen und ein kleines Plätzchen im Herz von lieben Menschen. Sein Beinchen ist wieder vollständig verheilt und er versprüht so viel Wärme, man könnte fast sagen er ist einer der liebevollsten Kater überhaupt. Er wartet nun in seiner Pflegestelle darauf gesehen und adoptiert zu werden.

Pilgrim ist ein sehr menschenbezogener kleiner Katzenbub, der am liebsten seine Menschen immer in seiner Nähe hat und deren volle Aufmerksamkeit genießt. Er ist verschmust, liebevoll und sanftmütig, wie kaum ein anderer, ein echter kleiner Traumkater wie man ihn sich nur wünschen kann.

Aufgrund seiner Vorgeschichte und der Vergangenheit auf der Straße ist der Freigang so gar nichts für ihn. Was will man auch mehr als liebe Menschen um sich herum und ein Plätzchen am Fenster mit Ausblick, oder im Idealfall noch einen katzensicheren Balkon zum Frischluft schnappen und dem Vogelgezwitscher zu lauschen und zu lauern. Mit seinen flauschigen Artgenossen versteht sich der kleine Kater gut, ob er sich auch mit einem Hund verstehen würde, können wir bisher nicht sagen.

Die kleine Fellnase wird geimpft, gechipt, kastriert, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause reisen. Außerdem wurde er negativ auf FiV und FelV getestet. Er besitzt zudem einen EU-Heimtierausweis und wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 215 Euro vermittelt.

Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:
https://www.einherzfuerstreuner.de/project/pilgrim-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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