Schenkst du der lieben Bibi ein Zuhause?

26.05.24
20
281578044
RO-400001 Cluj (Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
01.05.22 (2 Jahre 1 Monat alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
schwarz, weiß
Preis:
250 €
Cluj, Rumänien. Zuckersüße Bibi wartet auf ihre Menschen!

Bibi wurde gemeinsam mit ihrer Mama Flecki und ihren Geschwistern in der Nachbarschaft gefunden. Da Katzen hier nicht gern gesehen sind, haben die Menschen versucht die kleine Familie zu vergiften. Kurzerhand packte unser Team die Bande ein und brachte sie in Sicherheit. Nun leben sie alle gemeinsam in unserem Katzenraum in Cluj und warten sehnsüchtig auf ihre Ausreise in eine sichere Zukunft.

Bibi ist mit ihren 1,5-2 Jahren eine aufgeweckte junge Katze. Sie genießt ihr Leben, spielt gerne und ist auch Menschen gegenüber ausgesprochen freundlich. Bibi genießt es, von Artgenossen umgeben zu sein, mit denen sie spielen darf oder auch einfach nur gemeinsam faulenzen kann. Uns liegt es am Herzen, dass sie künftig nicht als Einzelkätzchen gehalten wird. Wenn bei dir noch keine Artgenossen auf sie warten, dann nimmt sie auch gerne einen Freund oder eine Freundin mit zu dir.

Auch in der sicheren Unterkunft fühlt sie sich pudelwohl und ist hier rundum glücklich. Ein Leben auf der Straße kommt für sie nicht mehr in Frage. Wir vermitteln Bibi deshalb ausschließlich als reine Wohnungskatze. Man kann auch Fensterbänke schon einrichten, sodass die Samtpfoten schauen können, was draußen so vor sich geht. Sollte ein Balkon vorhanden sein, muss dieser unbedingt gut und vollständig gesichert sein.

Leider ist Bibi vor ein paar Monaten an FIP erkrankt, wogegen sie aber erfolgreich behandelt werden konnte und nun wieder putzmunter und gesund ist.

Bei ihrer Ausreise ist Bibi natürlich kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und wurde negativ auf FIV und FeLV getestet. Einen EU-Heimtierausweis hat er dann auch bereits in ihrem Köfferchen und nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro kann er dann bei dir einziehen.

Hast du ein Herz für schwarz-weiße Kätzchen?

Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findest du hier:
https://einherzfuerstreuner.de/project/bibi-12/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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