Joschi sucht sein Glück- vielleicht bei dir?

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RO-450016 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
01.07.23 (9 Monate 4 Wochen alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
getigert
Preis:
250 €
Zalau, Rumänien. Gerettet von Touristen – wer hätt’s gedacht? Joschi vermutlich nicht.

Joschi ist ca. 3 Monate jung und verbrachte sein bisher kurzes Leben auf der Straße. Er streunerte in der Stadt an einer Statue herum, die eine große Touristenattraktion ist. Er schlängelte sich durch die Menschenmasse und bettelte nach Futter. Eine Touristin sammelte den kleinen Bub ein und brachte ihn zum Tierarzt.

Joschi hatte Milben und war natürlich ein wenig ungepflegt. Die nette Dame lies Joschi auf ihre Kosten beim Tierarzt behandeln und gesund pflegen, konnte sich aber natürlich nicht weiter kümmern oder ihn mitnehmen. Durch einen Hilferuf an unser Team, landete er also letztendlich in seiner aktuellen Unterkunft. Joschis Weg bis hierher war aufregend und spektakulär, also wird es nun wirklich Zeit für ein Leben in Sicherheit!

Seit der kleine Bub in Sicherheit ist, verzauberte er binnen Sekunden jeden Menschen mit seiner offenen und fröhlichen Art. Der Jungspund spielt viel und gerne, liebt jedes Spielzeug und freut sich über alles, was er erleben darf. Er ist eben ein typisches junges Kätzchen. Natürlich kommt Joschi auch mit den anderen Katzen ausgezeichnet zurecht. Er freut sich extrem über den Kontakt zu ihnen und die hohe Anzahl der Samtpfoten in seiner Unterkunft macht ihm überhaupt nichts aus. Uns liegt es mehr als am Herzen, dass Joschi künftig nicht als Einzelkater gehalten wird, sondern er sich seine Zeit mit einem etwa gleichaltrigen Freund oder einer Freundin teilen darf. Selbstverständlich packt er gerne jemanden mit in seinen Koffer zu dir, wenn bei dir noch kein Kätzchen auf Joschi wartet. Auch möchten wir ihn nur als reine Wohnungskatze vermitteln.

Natürlich wird Joschi bei seiner Ausreise, wie all unsere Katzen und Kater, gechippt, geimpft, kastriert, entwurmt und entfloht sein. Einen EU-Heimtierausweis hat er natürlich auch bei sich und freut sich dann nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro, wenn er bei dir einziehen darf.

Wir möchten Joschi schon bald auf seine Reise ins Glück schicken – bist du sein Reiseziel?

https://www.einherzfuerstreuner.de/project/joschi-10/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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