Startest du mit Bernhard in ein neues Leben?

28.04.24
26.09.23
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RO-430071 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun schwarz
Wurftag:
01.01.18 (6 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
500 €
Baia Mare, Rumänien. Bernhard, der hübsche Prachtbursche, will endlich durchstarten in sein neues Leben.

Bernhard ist ein freundlicher, neugieriger und aufgeschlossener Hundebub, der es kaum erwarten kann, die Welt zu entdecken. Mit seinen ca. 5 Jahren ist er im allerbesten Hundealter. Bernhard hat eine Schulterhöhe von ca. 60 – 65 cm und gehört damit zu den großen Hunden. Leider hat er ein bisschen Kummerspeck auf den Rippen. Auch beim Futter versteht Bernhard keinen Spaß. Mit anderen Hündinnen versteht Bernhard sich gut.

Bernhard ist inzwischen viel zugänglicher, auch bei Männern. Bernhard hat gierig Leckerlis genommen, ließ sich auch berühren und streicheln von ihm. Keine Angst oder Aggression war zu erkennen. Ein Geschirr kann man ihm aktuell allerdings noch nicht anlegen.

Wir wünschen uns für Bernhard hundeerfahrene Menschen, die einen liebevollen, konsequenten aber positiven Erziehungsstil an den Tag legen. Über Bernhards Vergangenheit wissen wir leider nichts. Wir gehen aber davon aus, das er noch nie in einem Haushalt gelebt hat. Das ganze Hunde 1×1 muss Bernhard noch lernen. Das wird sicherlich kein Problem sein, für den neugierigen, lernwilligen Bernhard. Er braucht dazu Menschen, die ihm genug Zeit und Liebe entgegenbringen und ihn zu nichts drängen. Für Bernhard suchen wir ein Zuhause ohne andere Rüden oder Katzen. Kinder sehen wir in seinem neuen Zuhause nicht.

Der hübsche Bernhard ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er besitzt seinen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Auch über eine Pflegestelle würde Bernhard sich freuen.

Startest du zusammen mit Bernhard durch in sein neues Leben?

https://youtu.be/50YoNQHVgPY

Weitere Informationen zu Bernhard findest du auf unserer Homepage: https://www.einherzfuerstreuner.de/project/bernhard-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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