Spock ist bereit für ein neues Leben
aktualisiert am
29.04.24
Anzeige vom 21.07.23
331 Aufrufe
Nr. 278900236
RO-40001 Cluj (Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Hunderasse:
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.01.20 (4 Jahre 9 Monate alt)
Preis:
500 €
Cluj, Rumänien. Der schöne Spock wurde aus dem öffentlichen Shelter in Cluj befreit, denn er litt sehr unter den Bedingungen dort. Spock drohte ein Zwingerkoller, besonders für eine so aktive Rasse wie einen Malinois ist der Zwinger nicht nur ein Zwinger. Es ist ein Stück Seele, dass man ihnen nimmt. Natürliche Bedürfnisse werden unterdrückt und irgendwann drehen die Hunde durch. Im wahrsten Sinne des Wortes.
Spock ist etwa 3 - 4 Jahre alt und hat mit etwa 63 cm Schulterhöhe eine große Größe. Er wird uns als sehr freundlich den Menschen gegenüber beschrieben. Allerdings kommt er aktuell mit Rüden gar nicht gut aus. Mit Hündinnen konnte er bisher noch nicht getestet werden. Rassetypisch ist Spock sehr aktiv und auch ein kleiner Ausbrecherkünstler. Hier ist mehr Vorsicht geboten, als es ohnehin schon notwendig ist, wenn man einen Hund aus dem Tierschutz adoptiert.
Malinois sind aktive, selbstbewusste und gelehrige Hunde, die viel Beschäftigung brauchen. Nicht nur die körperliche Auslastung ist hier wichtig, sondern auch die Kopf- und Nasenarbeit. Auch ein Jagdtrieb kann nicht ausgeschlossen werden. Malinois sind auch wachsam und beschützen ihre Menschen gerne. Eigenschaften, die ein gutes, positiv bestärkendes Training benötigen.
Wir wünschen uns für Spock ein erfahrenes und ländliches Zuhause, denn ein Stadtleben ist für einen Hund wie Spock nicht das richtige. Er muss noch alles lernen, denn ein artgerechtes Leben blieb ihm bisher verwehrt. Daher darf man ihm Missgeschicke nicht übel nehmen und ihn stets mit einem positiv verstärkenden Erziehungsstil erziehen. Gelitten hat Spock sicher genug in seinem Leben - jetzt ist es Zeit für viel Sonne, Liebe und Geborgenheit. Außerdem wäre es toll, wenn seine Familie schon Erfahrung mit den Rassemerkmalen eines Malinois hat oder sich ausführlich damit beschäftigt hat.
Unser Spock ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er bringt seinen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Leben reisen.
Wer nimmt Spock an der Pfote und führt ihn in sein neues Leben?
Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:
https://www.einherzfuerstreuner.de/project/spock-3/
https://youtu.be/4rW3TRDJavw
Spock ist etwa 3 - 4 Jahre alt und hat mit etwa 63 cm Schulterhöhe eine große Größe. Er wird uns als sehr freundlich den Menschen gegenüber beschrieben. Allerdings kommt er aktuell mit Rüden gar nicht gut aus. Mit Hündinnen konnte er bisher noch nicht getestet werden. Rassetypisch ist Spock sehr aktiv und auch ein kleiner Ausbrecherkünstler. Hier ist mehr Vorsicht geboten, als es ohnehin schon notwendig ist, wenn man einen Hund aus dem Tierschutz adoptiert.
Malinois sind aktive, selbstbewusste und gelehrige Hunde, die viel Beschäftigung brauchen. Nicht nur die körperliche Auslastung ist hier wichtig, sondern auch die Kopf- und Nasenarbeit. Auch ein Jagdtrieb kann nicht ausgeschlossen werden. Malinois sind auch wachsam und beschützen ihre Menschen gerne. Eigenschaften, die ein gutes, positiv bestärkendes Training benötigen.
Wir wünschen uns für Spock ein erfahrenes und ländliches Zuhause, denn ein Stadtleben ist für einen Hund wie Spock nicht das richtige. Er muss noch alles lernen, denn ein artgerechtes Leben blieb ihm bisher verwehrt. Daher darf man ihm Missgeschicke nicht übel nehmen und ihn stets mit einem positiv verstärkenden Erziehungsstil erziehen. Gelitten hat Spock sicher genug in seinem Leben - jetzt ist es Zeit für viel Sonne, Liebe und Geborgenheit. Außerdem wäre es toll, wenn seine Familie schon Erfahrung mit den Rassemerkmalen eines Malinois hat oder sich ausführlich damit beschäftigt hat.
Unser Spock ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er bringt seinen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Leben reisen.
Wer nimmt Spock an der Pfote und führt ihn in sein neues Leben?
Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:
https://www.einherzfuerstreuner.de/project/spock-3/
https://youtu.be/4rW3TRDJavw
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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