Schenkst du Quinn ein Körbchen?

30.04.24
17.04.23
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278077045
RO-430071 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz weiß
Gesundheit:
geimpft, entwurmt, gechipt
Wurftag:
01.01.14 (10 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
500 €
Baia Mare, Rumänien. Quinn wartet, wie so viele andere auch hier, auf sein für-immer-Zuhause. Quinn wurde in der Nähe des öffentlichen Shelter verletzt aufgefunden, weil er von anderen Hunden gebissen wurde. Die Verletzungen sind längst verheilt und jetzt wird es Zeit, das Quinn sein eigenes Zuhause findet.

Quinn wird auf ca. 9 Jahre geschätzt und hat eine Schulterhöhe von ca. 50 cm bei einem Gewicht von etwa 22 kg. Anfangs zeigte Quinn sich im Shelter sehr gestresst. Er war sehr misstrauisch und ablehnend den Menschen gegenüber. Bei unserem letzten Besuch Anfang Mai zeigte Quinn sich schon deutlich neugieriger und interessierter. Mit Leckerchen ließ er sich problemlos ans Gitter locken und hat diese dann auch vorsichtig aus der Hand genommen. Es wäre so wichtig für ihn, das jetzt weiter mit ihm gearbeitet wird. Das er Schritt für Schritt lernt, den Menschen zu vertrauen. Leider bleibt im Shelter Alltag keine Zeit dafür.

Wir suchen für Quinn sehr hundeerfahrene Menschen, die mit der Körpersprache des Hundes vertraut sind. Wir gehen davon aus, dass Quinn noch nie in einem Haushalt gelebt hat. Daher braucht Quinn liebe, geduldige Menschen, die ihm in aller Ruhe das Hunde ABC beibringen. Dabei bestimmt Quinn das Tempo ganz alleine und darf zu nichts gedrängt werden. Es wäre für Quinn sicherlich eine enorme Hilfe, wenn bereits ein souveräner Erst Hund vorhanden wäre. Kinder sehen wir nicht in seinem neuen Zuhause. Quinn braucht ein ruhiges Zuhause auf dem Land, mit einem großen eingezäunten Grundstück.

Quinn ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er besitzt seinen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Auch über eine Pflegestelle würde Quinn sich freuen.

Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:
https://www.einherzfuerstreuner.de/project/quinn/

https://youtu.be/Kc7FO8W40Ng

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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