Makanis größter Wunsch-ein liebevoller Alterswohnsitz als Einzelprinzessin

27.04.24
02.02.24
78
280591936
82319 Starnberg (Bayern)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun
Wurftag:
17.02.15 (9 Jahre 2 Monate alt)
Preis:
325 €
82319 Starnberg. Makani hat sich in ihrer Pflegestelle gut eingelebt und sucht nun ihr für immer Zuhause für einen schönen Lebensabend! Circa 9 Jahre alt, 52 cm groß und aktuell noch zu dünn, so die Kurzbeschreibung von Makani.

Makani ist eine sehr ruhige Hundedame, die am liebsten in ihrem Körbchen liegt und aufmerksam beobachtet oder schläft. Sie mag es, sich in die Sonne zu legen und genießt das Plätzchen vor dem Kamin. Draußen läuft sie sehr gemütlich, also große Wanderungen muss Makani aus jetziger Sicht nicht mehr erleben, aber gemütliche Spaziergänge sind genau ihr Ding.

Andere Hunde findet sich draußen noch sehr aufregend und möchte am liebsten hin, in Rumänien war sie verträglich mit Rüden, mit Hündinnen entscheidet die Sympathie. Daher wünschen wir uns für die schöne Seniorin eher ein Einzelplätzchen, wo sie ihre Ruhe hat. Menschen gegenüber ist sie sehr freundlich und lässt sich gerne streicheln. Da sie am Popo etwas berührungsempfindlich ist, wünschen wir uns ein ruhiges zuhause ohne Kinder, da diese ja eher mal unbedacht hinfassen könnten und wir Makani nicht unnötig stressen möchten.

Was das Futter angeht, ist Makani eine Feinschmeckerin. Es wird aktuell für sie gekocht, Trocken und Nassfutter verschmäht sie aktuell. Vielleicht wäre barfen oder weiterhin für sie kochen, für die neue Familie kein Hindernis und Makani wäre dann bestens aufgehoben. Makani bellt nicht, kann gut zeigen, dass raus gehen will, ist definitiv kein Frühaufsteher. Lässt sich gut einen Mantel anziehen, waschen und auch bürsten. Da ist sie sehr unkompliziert.

Wir wünschen uns für Makani ein ruhiges Zuhause, mit gemütlichen Spaziergängen, liebevollen Menschen, die ihr gerne noch ein paar schöne Jahre geben möchten.

Makani ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Bringt ihren eigenen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle gerne kennengelernt werden.

Wir hoffen sehr, dass Makani schon ganz bald für immer ankommen darf!

https://youtu.be/F1tQSOKDlDU

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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