Klein Zimo-der geborene Familienhund!

27.04.24
11.02.24
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01219 Dresden - Gruna (Sachsen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß
Wurftag:
20.01.21 (3 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
500 €
01219 Dresden. Zimo konnte in seine Pflegestelle reisen! Dort wartet der 30 cm kleine Bub auf deinen Besuch! Ursprünglich kommt er aus dem öffentlichen Shelter Baia Mare und wurde – wie viele Hunde – von den Hundefängern ins Tierheim gebracht. Er war schon dort ein Sonnenschein und ließ sich das Leben im Zwinger nicht vermiesen. Umso schöner muss es für ihn gewesen sein als er in den Trapo steigen und zu seiner Pflegestelle fahren durfte.

Bei Zimo könnte man sagen angekommen und er war da. Vielleicht wurde er ausgesetzt weil er nicht überrascht war von wohnlichen Umgebung. Treppen meisterte er von Beginn und an der Leine dürfte er auch schon gekannt haben. Er ist auch ein kluges kleines Kerlchen und macht schon brav „Sitz“. Er ist einfach nur lieb, menschenbezogen und liebt Kontakt kuscheln und streicheln sehr. Zuhause ist er entspannt im Wechsel mit neugierig und aufgeweckt, kennt seinen Platz und bleibt auch gerne dort mal für sich. Am Alleine sein wird noch geübt für kurze Zeit schafft es der Kleine schon gut.

Viel Verkehr auf der Straße verunsichert ihn noch aber auch daran wird er sich gewöhnen. Zu Beginn hat die Ersthündin Zimo nicht gleich akzeptiert und er gab prima nach und respektierte das Dominanzverhalten der Hündin. Er weiß wie man Konflikten aus dem Weg geht und besser unterwürfig ist. Draußen wurden die Beiden als erstes Kumpel und drinnen haben sie sich auch aneinander gewöhnt. Kontakt mit Katzen hatte er noch nicht.

Weil er sehr verfilzt war musste er getrimmt werden. Und weil ihm trotz Pulli oder Jäckchen ohne Fell kalt wurde, kam noch eine Tasche dazu mit der er wenn er länger draußen ist auch hinein hüpft und getragen wird.

Zimo ist der geborene Familienhund und auch Kinder dürften für ihn kein Problem sein, weil er Menschen so sehr liebt.

Unser Zimo ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er bringt seinen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in seine eigene Familie ziehen.

Wer verliebt sich in den weißen Flauschebub?

Mehr Infos und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:

https://einherzfuerstreuner.de/project/zimo/

https://youtu.be/3eydjblTe_8

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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