Hingucker Kaimi ist bereit für ein neues Leben!

26.04.24
07.03.24
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RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun schwarz
Wurftag:
29.02.16 (8 Jahre 2 Monate alt)
Preis:
500 €
Baia Mare, Rumänien. Schaut euch unseren hübschen Kaimi an. Wie so viele Hunde, kommt Kaimi ohne Geschichte zu uns. Er wurde eines Tages von den Hundefängern in das öffentliche Shelter Baia Mare gebracht. Nun sitzt er hier eingesperrt auf wenigen Quadratmetern und möchte so gerne wieder frei sein. Hast du vielleicht noch ein Körbchen und einen Platz in deinem Herzen für ihn frei?

Kaimi ist ca. 7 – 8 Jahre alt und hat in seinem Leben sicherlich schon vieles erlebt und bestimmt nicht nur gute Erfahrungen mit Menschen gemacht. Trotzdem zeigt sich Kaimi den Menschen gegenüber offen und freundlich. Auch mit seinen Artgenossen versteht Kaimi sich gut. Mit ca. 60 cm Schulterhöhe bringt Kaimi eine mittlere bis große Größe mit. Mit seinen ca. 30 kg ist Kaimi ein kräftiger Bursche. Wir vermuten vom Aussehen her, dass Kaimi u.a. ein Mix aus Schäferhund und Sharpei sein könnte.

Für Kaimi suchen wir ein Zuhause bei geduldigen Menschen mit Hunde Erfahrung, die ihm alle Zeit der Welt geben sich an sein neues Leben zu gewöhnen und ihn zu nichts drängen. Wir wissen nicht, ob Kaimi jemals bereits in einem Haushalt gelebt hat. Wir gehen davon aus, dass er es nicht kennt, ebenso wie Grundkommandos und das Laufen an der Leine. Kaimi wünscht sich ein ruhiges Zuhause mit viel Natur drumherum. Kinder sollten schon älter sein und den verantwortungsvollen Umgang mit Hunden kennen. Wir sind uns sicher, dass Kaimi nach einer angemessenen Eingewöhnungszeit ein toller Begleiter werden kann, der mit seinen Menschen durch Dick und Dünn geht. Mit Katzen versteht Kaimi sich leider nicht.

Nach einer positiven Vorkontrolle kann Kaimi geimpft, gechipt, entwurmt und mit einem EU-Heimtierausweis gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Zuhause reisen. Auch über eine Pflegestelle würde Kaimi sich sehr freuen.

Bei Interesse füllt ihr eine Selbstauskunft aus. Das Formular sowie weitere Informationen findet ihr auf unserer Internetseite.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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