Charline wünscht sich eine Familie

30.10.23
23.03.23
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RO-437348 Busag (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß-grau
Wurftag:
01.06.20 (3 Jahre 10 Monate alt)
Preis:
450 €
Busag, Rumänien. Du bist im Urlaub auf einem Supermarktparkplatz. Du fasst es nicht: Direkt vor dir wird eine Hündin brutal aus einem Auto geworfen. Und doch ist es Charlines traurige Geschichte. Die gefühllose Entsorgung durch die eigenen Menschen ist wohl der größte Horror für einen Hund. Heftig zitternd liegt sie da, der Speichel läuft ihr aus dem Maul. Sie ist völlig verzweifelt. Glücklicherweise hat eine Mitarbeiterin des Supermarktes den Vorfall beobachtet und benachrichtigt die Tierschützer.

In deren Obhut erweist sich Charline als freundliche Hündin, die sowohl mit Menschen als auch mit anderen Hunden gut klarkommt. Sie wird auf 3 - 4 Jahre geschätzt und hat ihr Leben noch vor sich. Sie hat eine große Größe von ca. 60 cm. Charlines Traum sind Menschen, die ihr Liebe und Geborgenheit geben und denen sie für immer vertrauen kann. Die ihr die Regeln für das Leben in einem Haus und das Gassigehen an der Leine geduldig beibringen, denn sie wird nichts davon kennen. Eine positiv unterstützende Hundeschule wäre hilfreich beim Erreichen dieser Ziele.

Da Charline vermutlich Gene von Herdenschutzhunden in sich trägt, wäre ein Haus mit Garten für sie ideal. Mietwohnungen in höheren Geschossen sind weniger geeignet. Herdenschutzhunde sind sehr loyal ihren Menschen gegenüber, tolerieren andere Tiere, die zum Haushalt gehören, betrachten aber alles mit Skepsis, was nicht Teil ihres Rudels ist. Wichtig für den Umgang mit diesen besonderen Eigenschaften sind fundierte Kenntnisse darüber, wie man sie steuert, um ein entspanntes Zusammenleben zu ermöglichen.

Jetzt muss Charlines Traum nur noch wahr werden. Dafür braucht sie Menschen wie dich, die ihr helfen, in einer ganz neuen Welt anzukommen und die schreckliche Vergangenheit zurückzulassen. Wer hat das mehr verdient als sie? Bei dir kann aus dem gedemütigten Wesen eine glückliche Hündin werden, die ihr Leben genießt.

Charline ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie kann gegen eine Schutzgebühr von 450 Euro und bei positiver Vorkontrolle mit gültigem EU-Heimtierausweis in ihre Familie reisen.

https://youtu.be/gThNOkeI4Rw

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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