Die süße Björk sucht ihr neues Zuhause

27.04.24
20.02.24
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280744992
RO-450016 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
01.09.23 (8 Monate 2 Wochen alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
schwarz weiß
Preis:
250 €
Zalau, Rumänien. Schwarz-weiße Katzendame auf der Suche nach ihrem Für-Immer-Zuhause.

Diese junge Katzendame trägt einen ganz außergewöhnlichen Namen: Björk ist ein isländischer und schwedischer weiblicher Vorname und bedeutet „Birke“. Dieser Baum ist seit Urzeiten der Baum des Neubeginns und dasselbe hoffen wir nun auch für dieses Kitten.

Björk wurde wie die meisten unserer Schützlinge auf der Straße gefunden. Dort lebte sie wohl schon ungefähr einen Monat. Als sie immer wieder mit anderen Katzen in Konflikt geriet, entschieden wir uns, sie in unserer Pflegestelle aufzunehmen. Durch die vielen Revierkämpfe hatte sie ein paar Wunden, welche allerdings nicht allzu tief waren und mittlerweile wieder komplett verheilt sind. Nun ist sie auf der Suche nach einer liebevollen Familie, die ihr ein neues Zuhause geben kann.

Anfangs ist Björk noch ein wenig schüchtern und benötigt ein bisschen Zeit und Freiraum, um sich an neue Menschen zu gewöhnen. Sobald sie aufgetaut ist, ist sie sehr verschmust, verspielt und neugierig. Sie probiert immer gerne neue Spielzeuge aus.

Da Björk keine guten Erfahrungen auf der Straße gemacht hat, wird sie nur als reine Wohnungskatze vermittelt. Über einen vernetzten Balkon, auf dem sie sich sonnen und ihre Umgebung beobachten kann, würde sie sich bestimmt dennoch freuen. Dies ist aber kein Muss.

Außerdem kann sie nicht in Einzelhaltung vermittelt werden, da sie die Nähe zu ihren Artgenossen benötigt. Falls in ihrem neuen Zuhause noch keine weitere Katze auf sie wartet, nimmt sie bestimmt gerne einen ihrer Freunde aus der Pflegestelle mit.

Björk kann ab sofort zu ihrer neuen Familie ziehen und ist bei ihrer Ausreise bereits kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Außerdem wurde sie negativ auf FIV und FeLV getestet und bringt auch gleich einen EU-Heimtierausweis mit. Nach einer positiven Vorkontrolle und einer Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro steht ihrer Reise ins neue Familienglück nichts mehr im Wege.

Bei Interesse füllt ihr eine Selbstauskunft aus. Das Formular sowie weitere Informationen findet ihr auf unserer Internetseite.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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