Kater Kaju sucht sein Zuhause

27.04.24
26.10.23
30
279735721
RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
01.01.20 (4 Jahre 4 Monate alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
weiß/schwarz
Preis:
250 €
Bistrita, Rumänien. Unser Kaju sucht seine Dosenöffner, denn seine kleinen Köfferchen sind bereits gepackt.

Kaju ist aktuell ca. 3 – 4 Jahre alt. Der hübsche Kater wurde zu uns gebracht und ist nun auf der Suche nach einem Zuhause mit Menschen die ihn wertschätzen, lieben und beschützen. Dieser Kater ist nämlich so viel mehr wert und hat es absolut verdient endlich die passenden Dosenöffner zu finden.

Anfangs zeigt er sich in neuen Situationen etwas zurückhaltend aber wenn er erstmal aufgetaut ist, liebt er es von seinen Zweibeinern mit vielen Streicheleinheiten verwöhnt zu werden. Wir suchen also Menschen die ihn um den Finger wickeln können und ihm helfen sich an die neue Umgebung in seinem Tempo zu gewöhnen. Nichts desto trotz haben wir hier einen aktiven, liebevollen Kater, der uns von seinen Pflegeeltern als super entspannt beschrieben wird. Wäre er ein Mensch, wäre sein Beruf der eines Video-Spiele-Testers.

Der weiße Kater mit ein paar schwarzen Highlights im Fell ist sehr sozial seinen Artgenossen gegenüber. Das bedeutet also, dass Kaju auch in seinem neuen Zuhause gerne mit einem passenden Spielgefährten leben möchte. Sollte noch kein weiterer Schmusetiger bei dir leben, schwebt ihm mit Sicherheit die ein oder andere Idee vor, wen er aus Rumänien mitbringen könnte.

Der tolle Kater hat sich an das Leben in Wohnungshaltung bereits gut gewöhnt und soll deshalb auch in Zukunft so gehalten werden. In einer ausreichend katzengerecht eingerichteten Wohnung, die vielleicht sogar einen gesicherten Balkon für Ausflüge an die frische Luft bietet, fehlt es ihm an nichts und er kann sein restliches Katzenleben so verbringen, wie er es verdient – geliebt und in Sicherheit!

Kaju ist bereits kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht. Außerdem besitzt er einen EU-Heimtierausweis. Er wurde negativ auf FIV getestet und negativ auf FelV. Nach einer positiven Vorkontrolle darf er gegen eine Schutzgebühr von 250 Euro bei dir Zuhause einziehen.

Hat Kaju dich von sich überzeugen können? Dann melde dich doch gerne!

https://youtu.be/3pBJ4XpEPl4

https://www.einherzfuerstreuner.de/project/kaju-3/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Alle Anzeigen dieses Anbieters