Wer reicht Betty die Hand und nimmt sie an der Pfote?

27.04.24
13.02.24
86
280686178
RO-400001 Cluj (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
Schwarz, weiß, braun
Wurftag:
13.02.23 (1 Jahr 2 Monate alt)
Preis:
500 €
Cluj, Rumänien. Die hübsche Betty wartet auf den Menschen, der sie an der Pfote nimmt und in ein neues Leben führt! Betty wurde mitten im Nirgendwo ausgesetzt. Mitten im Winter – halb erfroren. Man fand heraus, dass sie einen Besitzer hatte. Dieser hat sie aber die meiste Zeit in einer Kiste gehalten. Betty ist nun etwa 1 Jahr alt und konnte bisher nicht kennenlernen, wie schön das Leben war. Ständig in Furcht und Angst um ihr eigenes Leben. Sie sucht dringend ein einfühlsames Zuhause oder eine Pflegestelle, dass ihr den Weg in ein neues Leben ebnet!
Betty ist etwa 50 cm groß und wiegt um die 15 – 20 kg. Sie versteht sich gut mit anderen Hunden, weshalb ein souveräner Ersthund sicher eine Bereicherung für sie wäre. Wir wünschen uns für Betty ein ruhiges und beständiges Zuhause, ohne viele wechselnde Bezugspersonen und ländlich gelegen. Betty braucht Zeit um in Ruhe ankommen zu können und sucht daher ein Zuhause mit Menschen, die viel Zeit für sie haben und ihr das Verständnis entgegenbringen können, dass sie ihr Leben lang vermisst hat. Betty weiß noch nicht, wie schön das Leben ist. Sie weiß nicht, wie es sich anfühlt geliebt und umsorgt zu werden. Sie muss alles noch lernen und gleichzeitig vergessen, was mal war. Aber mit Sicherheit werden Narben auf der Seele zurückbleiben, die es zu heilen gilt.
Aufgrund Bettys Optik können wir Hüte- oder Herdenschutzgene nicht ausschließen. Ein Zuhause mit einem Garten wäre schön für sie, ebenso sollte sie nicht für die Mitnahme ins Büro geplant werden.
Unsere Betty ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt ihren EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr neues Leben reisen. Auch eine erfahrene Pflegestelle wäre ein klasse Sprungbrett für die hübsche Hündin!
Wer reicht Betty die Hand und nimmt sie an der Pfote?


Weitere Informationen finden Sie hier:
https://einherzfuerstreuner.de/project/betty/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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