Mit Maro kommt Leben ins Haus

25.04.24
25.03.24
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29413 Wallstawe (Sachsen-Anhalt)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß-braun
Wurftag:
01.10.23 (7 Monate 1 Tag alt)
Preis:
500 €
29413 Wallstawe. Wuschelhund Maro wartet bereits in seiner Pflegestelle auf seine Familie. Maro ist aktuell ca. 6 Monate alt und wird ausgewachsen vermutlich mittelgroß werden.

Aufgrund seiner Optik können Hüte- oder Herdenschutzhundgene nicht ausgeschlossen werden. Er ist nicht gerade ein Leichtgewicht und bringt mit 6 Monaten schon einige Kilos auf die Waage. Allerdings hat er nur eine Schulterhöhe von 40 cm – wird also ausgewachsen mittelgroß werden.

Maro liebt es mit den anderen Hunden zu toben und mit ihnen viel Unsinn anzustellen, was die Menschen zum Lachen bringt. Er ist ein eher ruhiger Typ und liebt es mit seinen Menschen zu kuscheln.

Er ist nicht nur wuschelig und knuffig, er hat auch einen tollen Charakter. Er ist sehr lieb und aufgeschlossen gegenüber Erwachsenen und Kindern. Maro freut sich über Aufmerksamkeit in jeder Form, egal ob beim Toben oder Kuscheln. Auch mit anderen Hunden kommt Maro super klar und zeigt sich immer freundlich. Er hat sein ganzes Leben noch vor sich und wir wünschen uns für ihn eine Familie, die Lust hat, ihm all die schönen Seiten dieser Welt zu zeigen.

Seiner neuen Familie sollte auch bewusst sein, dass Maro das Leben in einer liebevollen Familie noch nicht kennt. Er muss noch das ganze Welpen ABC lernen und auch die Pubertät steht ihm noch bevor. Hier braucht er Menschen, die mit viel Liebe und Geduld vorgehen, ggf. auch eine positiv arbeitende Hundeschule mit ihm besuchen und ihm das ein oder andere Missgeschick verzeihen. Eine Hundeschule kann auch gerade am Anfang eine super Hilfe sein, um die Bindung zwischen Hund und Mensch zu verstärken.

Während der Pubertät wird er sicherlich Grenzen testen und vielleicht schon gelernte Dinge wieder „vergessen“. Aber wenn man diese Phase erstmal gemeistert hat, wird Maro ganz bestimmt ein toller Partner fürs Leben werden.

Nach einer positiven Vorkontrolle kann Maro geimpft, gechipt, entwurmt und mit einem EU-Heimtierausweis gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Zuhause ziehen. Der liebenswerte Wuschel kann gerne auf seiner Pflegestelle besucht werden.

Mehr Infos und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:

https://einherzfuerstreuner.de/project/maro/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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