Bereits im Jahr 2010 konnte das Statistische Bundesamt verzeichnen, dass in 15 Millionen aller Haushalte in Deutschland Haustiere leben. Den größten Anteil hieran machten Katzen aus, doch auch Hunde, Nagetiere und Vögel leben in nicht zu verachtender Zahl innerhalb der Familien. Die Tierhaltung liegt im Trend und insbesondere für Kinder ist das Heranwachsen mit Lebewesen ein wichtiger Faktor, denn sie lernen, Verantwortung für Andere zu übernehmen. Worüber sich Kinder hingegen keine Gedanken machen müssen, ist die Haftungsfrage, die vom Haustier ausgeht.
Wer sich zur Haltung eines Haustieres entschließt, übernimmt grundsätzlich die Haftung für Schäden, die von dem Tier ausgehen. Das Gesetz sieht in dieser Beziehung die Gefährdungshaftung vor, die den Tierhalter insgesamt betrifft. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob der Tierhalter gleichfalls der Besitzer des Tieres ist. Derjenige, der zur Zeit des Schadensfalls die Verantwortung für den Hund, die Katze, ja, selbst für das Kaninchen hat, wird im Ernstfall verantwortlich gemacht. Allerdings trifft die Haftungsfrage nicht in jeder Beziehung zu, da die Tierhaltung in zwei Bereiche unterteilt wird:
Die Frage ist natürlich, welche Gefahr überhaupt von Tieren ausgeht. Grundsätzlich gehen der Gesetzgeber und somit auch die Versicherungen davon aus, dass Tiere niemals vollkommen kontrollierbar sind und stets eine gewisse Unsicherheit besteht. Je nach Tierart sind die unterschiedlichsten Schäden möglich:
Grundsätzlich ist es möglich, für nahezu jedes Tier eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen. In einigen Fällen ist dies durchaus sinnvoll - wenn nicht sogar vorgeschrieben. So sollten Hunde und Katzen, die zu Therapiezwecken eingesetzt werden, nach Möglichkeit eigens versichert oder zumindest direkt in die Berufshaftpflicht integriert werden. Therapiepferde oder Pferde, die zum Reitunterricht eingesetzt werden, müssen ohnehin über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Das trifft übrigens auch auf rein zum eigenen Hobby gehaltene Pferde und Ponys zu.
Bei anderen Haustieren sind die Gefahren geringer, weshalb nicht unbedingt eine Haftpflichtversicherung benötigt wird. In der Tat deckt die übliche Privathaftpflichtversicherung bereits von Haustieren verursachte Schäden ab. Für die Haltung von Nagetieren oder Vögeln braucht sich daher kein Halter über eine zusätzliche Haftpflichtversicherung Gedanken machen. Auch die Haltung von Katzen ist in weiten Bereichen von der eigenen Haftpflicht abgedeckt. Dasselbe gilt für den Besitz von Fischen, die im Aquarium gehalten werden. Wasserschäden, selbst wenn sie aus der Hobbyfischhaltung resultieren, sind bereits über die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Der Gesetzgeber und die Versicherungen machen nur einen Unterschied. Sollte das Wasser nicht plötzlich austreten, wie beim Glasbruch, sondern über eine längere Zeit, dann kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern. Diese Schäden fallen unter die sogenannten Allmächlichkeitsschäden und treten in der Regel dann ein, wenn sich Wasser langsam durch poröse Dichtungen den Weg nach draußen sucht. Der Tierhalter hätte den Schaden durchaus verhindern können, hätte er das Aquarium direkt nach den ersten Anzeichen einer alten Dichtung ausgetauscht.
Völlig anders sieht es bei Hunden aus. Hier ist eine eigene Haftpflichtversicherung immer sinnvoll, wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Da Hunde automatisch mit der Umwelt in Kontakt kommen und es relativ schnell zu einer Gefahrensituation kommen kann, sollten Hundehalter nach Möglichkeit eine eigene Hundehalterhaftpflicht nutzen. Diese kommt mitunter dann auf, wenn Folgendes geschieht:
Dasselbe gilt auch, wenn sich gerade jemand anderes als der Tierhalter um den Hund kümmert: Wie oben bereits beschrieben, spielt es bei solchen Situationen keine Rolle, ob der Tierhüter der Tierhalter ist oder nicht. Laut ergodirekt.de muss dabei allerdings zwischen professionellen Tierhütern und privaten Tierhütern unterschieden werden: Private Aufsichtspersonen, die das Hüten des Hundes nur als Freundschaftsdienst betreiben, sind über die private Hundehaftpflichtversicherung des Halters mitversichert. Das zeigt umso mehr, dass sich eine Hundehalterhaftplichtversicherung auf jeden Fall lohnen kann, um das Risiko möglichst gering zu halten. Bezahlte, professionelle Tierhüter müssen allerdings selbst für den Schaden aufkommen.
Letztendlich besteht in vielen Bundesländern keine gesetzliche Verpflichtung für den Abschluss von speziellen Haftpflichtversicherungen. Im Fall von Pferdehaltern ist die Frage, ob eine Versicherung notwendig ist, jedoch überhaupt nicht von der Hand zu weisen. Denn die wenigsten Stallbesitzer nehmen überhaupt Pferde auf, für die keine Haftpflichtversicherung vorliegt. Bei Hunden ist diese Kontrolle von außen nicht flächendeckend gegeben, dennoch sind Hundebesitzer gut beraten, wenn sie sich mit der Versicherung beschäftigen. Doch sollte es eine gute Police sein, die tatsächlich die wichtigsten und häufig vorkommenden Schäden abdeckt. Folgende Schäden sollten stets im Versicherungsumfang inbegriffen sein:
In dieser Beziehung ähnelt die Pferde- oder Hundehaftpflicht durchaus der Kfz-Versicherung, da auch in dieser diese Bereiche enthalten sind. Wichtig ist es, darauf zu achten, dass sowohl eine Pferde- als auch die Hundehaftpflichtversicherung nicht nur dann aufkommt, wenn das Tier vom Halter geführt wird. Pferde werden häufig von anderen Reitern bewegt oder zur Wiese gebracht. Auch Hunde werden nicht selten von den Schulfreunden des eigenen Kindes ausgeführt. Die Haftung sollte daher auch eintreten, wenn andere Personen mit dem Tier umgehen. Darüber hinaus sollten folgende Aspekte beachtet werden:
Bei der Pferdehaftpflicht sollte der Zusatz der Fremdreiterversicherung enthalten sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Fremdreiter das Tier nicht ausnahmsweise bewegt, sondern dauerhaft. Reitbeteiligungen müssen beispielsweise häufig eigens in die Versicherungsbedingung aufgenommen werden.
Wenn auch die private Haftpflichtversicherung bereits einen Großteil der durch Haustiere verursachten Schäden übernimmt, so ist die Empfehlung deutlich: Größere Tiere wie Hunde und Pferde müssen zusätzlich abgesichert werden. Die Gefahr eines Schadens ist schlichtweg zu hoch und die verursachten Kosten könnte der Tierhalter überhaupt nicht stemmen. Bei Kleintieren, Katzen und Fischen ist eine eigene Haftpflichtversicherung hingegen überhaupt nicht nötig.
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