86316 Friedberg. Unser lieber Ted ist nach wie vor und

23.02.24
03.01.23
614
276333063
Flemingstr. 72, 81925 München - Bogenhausen (Bayern)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Wurftag:
22.09.20 (3 Jahre 5 Monate alt)
Preis:
450 €
86316 Friedberg. Unser lieber Ted ist nach wie vor und schon recht lange auf der Suche nach seinem ganz eigenen Körbchen. Die Pflegestelle ist voll des Lobes über ihn. Ted ist ein sehr sensibler, kuschelbedürftiger junger Rüde. Er braucht Zeit und Ruhe, um sich einzugewöhnen und begegnet fremden Menschen zunächst mit Misstrauen.

Er mag lange Spaziergänge, ist sehr sportlich, benötigt zum Ausgleich aber auch viele Ruhephasen. Bei Ted könnten wir uns Hundesport, wie z.B. Agility oder ähnliches gut vorstellen.

Ted ist mittlerweile etwa 3 Jahre alt und hat die anstrengende Pubertät hinter sich gelassen. Mit ca. 55 cm ist er mittelgroß. Er ist sehr gerne draußen. Das Stadtleben ist nichts für unseren Jungen, daher suchen wir für ihn ein Zuhause auf dem Land, in ruhiger Umgebung mit eingezäuntem Garten.

Ted versteht sich toll mit seinen Artgenossen und ein Ersthund würde ihm sicher helfen, ist aber keine Voraussetzung für eine Vermittlung. Katzen kennt er nicht und können auch nicht getestet werden. Kinder sollten schon grösser sein und den verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren kennen.

Die Zusammenarbeit mit einem positiv arbeitenden Trainer bzw. der Besuch in einer Hundeschule sind Voraussetzung bei einer Vermittlung von Ted. Ted ist kein Hund für Anfänger, ein wenig Hundeerfahrung setzen wir voraus.

Ted zieht kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause. Seinen EU-Heimtierausweis bringt er natürlich mit. Er wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 450 Euro vermittelt. Er kann jederzeit in seiner Pflegestelle besucht werden!

Wer fühlt sich unserem Ted gewachsen und verliert sein Herz an ihn? Er würde sich so sehr freuen, endlich ankommen zu können und von Menschen so verstanden und geliebt zu werden, wie er ist und zunächst mal keine großen Erwartungen an ihn haben.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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