Zuhause gesucht für Baily!

17.06.23
14.12.22
955
274311843
39291 Möckern - Lüttgenziatz (Sachsen-Anhalt)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß-braun
Wurftag:
01.05.18 (5 Jahre 11 Monate alt)
Preis:
450 €
39291 Lüttgenziatz. Baily konnte in eine Pension nach Lüttgenziatz ausreisen und sucht von dort aus ihr Zuhause. Sie konnte mit ihren Hundefreunden Justin und Napoleon zusammen ausreisen und alle drei hatten viel Spaß zusammen im Garten. Die beiden konnten aber jetzt bereits gut vermittelt werden und nur die hübsche Baily sucht immer noch ihre Menschen zum Glücklichsein.

Baily kommt ursprünglich aus Bistrita, Rumänien. Herzens-Dame Baily ist einfach eine ganz tolle Hündin! Mit ihren ca. 4,5 Jahren hat sie die Pubertät schon hinter sich gelassen und möchte nun so richtig durchstarten. Sie hat eine Größe von ca. 65 cm und ist damit ein eher großer Hund. Baily ist eine sehr sportliche und aktive Hündin und freut sich auf schöne Spaziergänge, Besuche in einer Hundeschule und gemeinsame Aktivitäten. Sie hört bereits gut und ist auch gut abrufbar. Baily baut schnell eine sehr enge Bindung zu ihrer Bezugsperson auf und liebt es neue Kommandos zu lernen. Die Grundkommandos beherrscht sie bereits. Auch an der Leine läuft sich bereits prima. Mit Hunden versteht sie sich super (zeigt auch keinen Futterneid) und sie mag alle Menschen. Baily ist ein echter Sonnenschein und der perfekte Hund für jeden, der gerne Unternehmungen macht.

Baily sucht ein Zuhause auf dem Land, mit eingezäuntem Garten und einer Familie, die ihr ganz viel Liebe schenkt. Menschen liebt sie sehr und möchte stundenlang nur kuscheln. Kinder sollten schon älter sein und verantwortungsvoll mit Hunden umgehen können und standfest sein, da Baily auch mal etwas stürmisch sein kann. Katzen kennt Baily bisher noch nicht.

Baily ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt ihren EU-Heimtierausweis mit und wird nur nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 450 Euro vermittelt.

https://youtu.be/T5VKR3whh8I
https://youtu.be/aiCkm8maQC8

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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