Hunderasse American Staffordshire Terrier

Der American Staffordshire Terrier ist eine von der FCI (Nummer 286, Gruppe 3, Sektion 3) anerkannte Hunderasse aus den Vereinigten Staaten.

Herkunft und Geschichtliches

Unter dem Namen American Staffordshire Terrier ist diese Rasse seit dem 1. Januar 1972 international anerkannt. Zuvor herrschte keine einheitliche Namensgebung. Die Hunde waren bekannt als Pit Bull Terrier, American Bull Terrier, Yankee Terrier oder Stafford Terrier. Dadurch kam es zu vielen Verwechslungen, was mit dem heutigen Namen ausgeschlossen werden soll.

Der Stammvater der „Am Staffs“, wie sie umgangssprachlich auch genannt werden, ist der „Bull and Terrier“, der in Großbritannien für Hundekämpfe eingesetzt wurde und um 1860 mit britischen Einwanderern in die Vereinigten Staaten kam. In England war Tierkampf seit 1835 gänzlich verboten. Somit verließ man auch den Bereich des gesetzlichen Verbotes der Hundekämpfe. Besonders im Nordosten der Vereinigten Staaten wurde der Hundekampf ab zirka 1880 gewerbsmäßig betrieben.

1898 wurde der United Kennel Club (UKC) in Michigan gegründet.[1] Der Verein hatte die Aufgabe, den „Pit Bull Terrier“ – wie er seinerzeit allgemein bekannt war – zu pflegen und zu fördern. Dazu gehörte der Erlass von verbindlichen Wettkampfregeln für Hundekämpfe, an welche die Mitglieder des UKC gebunden waren. Schon damals gab es Zeitschriften, in denen beinahe ausschließlich über Hundekämpfe berichtet wurde. Diese hießen zum Beispiel „The Dog Facier“ oder auch „Blood Lines“.

In der weiteren Folge begannen Züchter damit, von der Ausrichtung der Rasse auf Hundekämpfe abzukommen und den American Staffordshire Terrier für Ausstellungen interessant zu machen. 1936 wurde der Rassestandard des American Staffordshire Terrier vom American Kennel Club (AKC) offiziell anerkannt. Anschließend ergab sich dort ein Streit um die richtige Rassenbezeichnung, da auch der Name Yankee Terrier damals für diese Hunderasse recht weit verbreitet war. Das Wort „Pit“, die Bezeichnung für einen Hundekampfplatz, wurde – laut Todd Fenstermacher möglicherweise aus politischer Korrektheit (Hundekämpfe waren offiziell verboten) – fallengelassen, der Namensteil Staffordshire jedoch als Erinnerung an die vergangenen Tage der Tierkämpfe in England beibehalten.[2]

So kam es dann zur Spaltung der Rasse in American Pit Bull Terrier und American Staffordshire Terrier, weil der AKC Hundekämpfe nicht tolerierte und somit die American Pit Bull Terrier weiterhin beim UKC blieben.[3]

Aussehen

Die folgenden Merkmale gelten als allgemein gewünscht, andere Formen können aber vorkommen: Der Kopf ist groß, keilförmig und sehr kräftig. Die Nase ist schwarz, die Augen dunkel und rund, tief im Schädel gebettet und weit auseinander liegend, die Augenlider pigmentiert. Die Ohren sind hoch angesetzt und werden entweder als Rosenohr oder halbaufgerichtetes Stehohr (Kippohr) getragen. Das Gewicht ist nicht festgelegt, eine Schulterhöhe von ca. 46 bis 48 Zentimeter für die Rüden und 43 bis 46 cm für die Hündinnen gilt als bevorzugte Größe. Das Fell dieser Hunde ist kurz und glänzend. Jede Farbe, einfarbig, mehrfarbig oder gefleckt, ist zugelassen. Folgende Farbvarianten sind unerwünscht:

  • schwarz-loh: gilt als Merkmal der Rassen Dobermann, Rottweiler und Manchester Terrier
  • leberfarben
  • fehlende Pigmentierungen an Nase (eher ein Merkmal der American Pit Bull Terrier)
  • mehr als 80 % weiß (bei mehr als 80 % weißer Fellzeichnung ist das Risiko einer genetisch veranlagten Taubheit hoch)

Vom englischen Staffordshire Bullterrier unterscheidet sich der American Staffordshire Terrier durch seine 8 cm mehr Schulterhöhe und das entsprechend höhere Gewicht.

Rasseproblematik

Deutschland: Der Import von American Staffordshire Terriern nach Deutschland ist durch das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz verboten. Die Rasse steht in den meisten Ländern Deutschlands auf den Rasselisten, die „Kampfhunde“ verzeichnen. Ausnahmen sind Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein, die keine Rasselisten führen. In fast allen Ländern unterliegt die Haltung strengen Auflagen.

Österreich: In Österreich steht der American Staffordshire Terrier in allen drei listenführenden Bundesländern (Wien, Niederösterreich, Vorarlberg) auf der Rasseliste. Je nach Bundesland ist ein Hundeführerschein (Wien), Sachkundenachweis (Niederösterreich) oder eine Sondergenehmigung des Bürgermeisters (Vorarlberg) zur Haltung erforderlich.[4]

Schweiz: In der Schweiz gibt es in 13 von insgesamt 26 Kantonen eine Rasseliste. In all diesen Listen ist der American Staffordshire Terrier aufgeführt und seine Haltung als bewilligungspflichtig angegeben. In den Kantonen Genf, Wallis und Zürich sind Haltung, Zucht und Einfuhr verboten.

Dänemark: In Dänemark ist der American Staffordshire Terrier eine verbotene Hunderasse, die wegen ihrer in diesem Land angenommenen Gefährlichkeit nur unter besonderen Bedingungen überhaupt noch mit in den Urlaub genommen werden kann.[5] Bei Beissattacken werden die Tiere ausnahmslos eingeschläfert.[5]

Wie bei allen Rassen, die zu den „Kampfhunden“ gezählt werden, gibt es auch zum American Staffordshire Terrier eine Kontroverse über die rassebedingte Gefährlichkeit für Menschen. Kritiker gehen von einem übersteigerten Angriffs- und Kampfverhalten aus.[6] In einer vergleichenden Studie von Listenhunden mit Golden Retrievern überschritt 1,43 % der Golden Retriever die Stufe 2 auf der angewandten Aggressivitätsskala von 1–7. Dies entspricht einem Individuum der insgesamt 70 untersuchten Hunde. Bei den American Staffordshire Terriers waren es 18%.[7] Die Zahl der untersuchten Golden Retriever war jedoch zu gering, um statistisch signifikante Unterschiede im Aggressionsverhalten festzustellen. Obwohl American Staffordshire Terrier ursprünglich für den Kampf gezüchtet wurden, ist es gängige Meinung, dass diese Vergangenheit keinen unbedingten Rückschluss auf das Verhalten einzelner Tiere zulässt. Trotzdem sollte nicht verschwiegen werden, dass es mit Staffordshire Terriern und Staffordshire-Mischungen zu schweren Zwischenfällen kommt, bei denen Menschen und andere Tiere verletzt oder getötet werden.[8][9][10][11][12]

Einzelnachweise

  1. UKC Homepage
  2. Todd Fenstermacher: American Pit Bull Terrier heute. Kynos-Verlag, Mürlenbach 1997, ISBN 3-929545-64-0, S. 14.
  3. American Pit Bull Terrier in Hans Räber: Enzyklopädie der Hunderassen. Band 1, 1. Auflage, Kosmos, Stuttgart 1993, ISBN 3-440-06555-3.
  4. Infoseite des Bundeskanzleramts der Republik Österreich: Haltung von Kampfhunden. (abgerufen am 28. Oktober 2015).
  5. Dänemark in Deutschland: Die dänische Hundegesetzgebung. Abgerufen am 1. März 2020. 
  6. Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen, BMELV, 2000)
  7. Stefanie Ott, Esther Schalke, Amelie von Gaertner, Hansjoachim Hackbarth: Is there a difference? Comparison of golden retrievers and dogs affected by breed-specific legislation regarding aggressive behavior. In: Journal of Veterinary Behavior: Clinical Applications and Research. Band 3, Nr. 3, 2008, S. 134–140, doi:10.1016/j.jveb.2007.09.009.
  8. Kampfhunde-Attacke in Leimen: Warum mussten Coco und Poyraz sterben? Abgerufen am 11. September 2020. 
  9. Hund beißt sieben Monate altes Baby tot. Abgerufen am 11. September 2020. 
  10. Hannover: Kampfhund beißt Mutter und Sohn tot - Obduktion bestätigt die Tragödie. Abgerufen am 11. September 2020. 
  11. Michael Bosse: Kampfhund in Wuppertal beißt Malteser „Socke“ tot. Abgerufen am 11. September 2020. 
  12. n-tv NACHRICHTEN: Familienhund beißt in Hessen Säugling tot. Abgerufen am 11. September 2020. 

Dieser Steckbrief basiert auf dem Artikel American Staffordshire Terrier aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz "Creative Commons Attribution/Share Alike". In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Ursprung:
USA
alternative Namen:
Amstaff
FCI-Nummer:
286
FCI-Gruppe & Sektion:
Gruppe 3 > Sektion 3
American Kennel Club (AKC):
Terrier Group
Größe:
Hündin 43 bis 46 cm
Rüde 46 bis 48 cm