Samira wartet auf ihre Anfragen

31.07.24
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282148168
k.A., 15562 Rüdersdorf bei Berlin - Alt Rüdersdorf (Brandenburg)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.11.23 (10 Monate 1 Woche alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
getigert
Preis:
250 €
Junge getigerte Katzendame auf der Suche nach ihrer neuen Familie, die mit ihr schmust und spielt.

Samira hatte leider keinen schönen Start ins Leben. Sie wurde in einem Park gefunden, ausgesetzt von jemanden, der sie und ihre 5 Geschwister nicht (mehr) haben wollte. Die 6 Kitten wurden einfach in einen Sack gestopft. Sie waren zu diesem Zeitpunkt erst ein paar Tage alt, denn sie konnten ihre Augen noch nicht richtig öffnen. Glücklicherweise wurden sie noch rechtzeitig gefunden und so kamen sie in unsere Pflegestelle, in der sie komplett per Hand aufgezogen wurden. Sie wurden mit der Flasche gefüttert, ihr Fell wurde gepflegt und sie bekamen künstliche Wärme.

Als Samira dann ihre Augen öffnete, war das erste, das sie sah, ein menschliches Gesicht. Aus diesem Grund hat sie ein tiefes Vertrauen gegenüber Menschen. Wahrscheinlich nimmt sie uns ebenfalls als Katzen wahr. Da sie so behutsam aufgezogen wurde, kennt sie keinerlei Ängste.

Samira hat einen sehr süßen Charakter. Sie ist sehr höflich und anhänglich. Deshalb braucht sie unbedingt eine Familie, die dies zu lieben und schätzen weiß. Außerdem benötigt sie die Nähe zu ihren Artgenossen, daher kann sie nicht als Einzelkatze vermittelt werden. Falls in ihrem neuen Zuhause noch keine weitere Katze auf sie wartet, nimmt sie bestimmt gerne einen Freund aus der Pflegestelle mit, idealerweise ihre Schwester Farina.

Da Samira keinen Freigang kennt, kann sie nur als reine Wohnungskatze vermittelt werden. Über einen vernetzten Balkon, auf dem sie ihre Umgebung beobachten kann, würde sie sich sicherlich dennoch freuen. Dies ist aber keine Voraussetzung für die Vermittlung.

Samira kann ab sofort ihre Reise in ihr neues Zuhause antreten und ist, wie all unsere Katzen, kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Außerdem wurde sie negativ auf FIV und FeLV getestet und bringt auch gleich einen EU-Heimtierausweis mit.

Nach einer positiven Vorkontrolle und einer Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro steht ihrer Reise in ihr neues Zuhause nichts mehr im Wege.

https://einherzfuerstreuner.de/project/samira/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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