Wer begleitet Dean auf seinem Weg?

14.01.23
14.12.22
533
274799682
84152 Mengkofen (Bayern)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.01.20 (3 Jahre 5 Monate alt)
Preis:
450 €
84152 Mengkofen. Dean - sucht dringend wieder Familienanschluss! Er ist sehr anhänglich und vermisst das Leben bei seinen eigenen Menschen sehr.

Dean wurde wegen seiner angeblichen Leinenaggression abgegeben, von der wir momentan noch nicht viel mitbekommen haben. Wir denken eher, dass er in seinem alten Zuhause viel entscheiden durfte und das dann auch getan hat. Auf Spaziergängen geht er schon mal in die Leine, lässt sich aber sehr schnell beruhigen. Mit guten positiven Training wird man das sicher gut in den Griff bekommen.

Der große Bub lebt in einer gemischten Hundegruppe mit kleinen, großen, jungen und alten Hunden zusammen und versteht sich gut mit ihnen. Er ist nett zu seinen Artgenossen und höflich zu den Menschen. Rennt nicht gleich an den Zaun und zeigt auch keine Futteraggression. Sein gelegentliches Bellen ist weder zielgerichtet noch anhaltend. Manchmal weiß er selber gar nicht warum er bellt – Dean steht einfach nur da und bellt. Er lässt sich dann unterbrechen.

Dean ist ein ca. 3jähriger Rüde mit einer Größe von 67 cm und einen Gewicht von 32 kg. Er ist eine Naschkatze und zeigt keinerlei Futteraggression. Hühner sind kein Problem für Dean, Katzen müsste noch getestet werden. Er läuft gut an der Leine und Grundkommandos kennt er auch. Er ist noch sehr verspielt und benimmt sich manchmal wie ein 1,5 jähriger. Aufgrund seiner Größe sollte er nicht zu kleinen Kindern vermittelt werden. Bei Dean können wir keine Hüte- und Herdenschutzeigenschaften ausschließen.

Dean sucht empathische ruhige Menschen mit Erfahrung. Seine neue Familie sollte ihm Halt/Sicherheit geben können. Ein Haus mit eingezäunten Garten würde ihm gut gefallen. Einen souveränen Ersthund können wir uns auch gut vorstellen. Seine neuen Menschen sollten bereit sein mit ihm positiv zu arbeiten. Gerne kann Dean in seiner Pension besucht werden.

Dean ist kastriert, gechipt, geimpft, entfloht und entwurmt. Er besitzt einen EU-Heimtierausweis und wird nur nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 450 Euro vermittelt.

Wer gibt dem schönen Reisen eine zweite Chance mit Familienanschluss?

https://youtu.be/HaUSGKFDlIk

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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