Verliebst du dich in STROLCHI?

02.11.23
03.04.23
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RO-450017 Zalau (Cluj, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß-schwarz
Gesundheit:
kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht
Wurftag:
01.11.20 (3 Jahre 4 Wochen alt)
Preis:
450 €
Zalau, Rumänien. Unser Strolchi wurde aus dem öffentlichen Shelter in Zalau gerettet. Und somit auch sein Leben. Denn in Zalau wird leider noch immer getötet und daher haben wir uns vor einiger Zeit dazu entschlossen, diese armen Seelen zu retten. Sie werden dann in einer Pension untergebracht. Hier ist es nicht schön, aber die Hunde sind sicher. Strolchi wartet nun auf sein ganz eigenes Zuhause.

Strolchi wird auf etwa 2,5 Jahre geschätzt und ist ein lebensfroher, verspielter und neugieriger Hundebub. Er liebt es, die Zeit mit den Menschen zu verbringen, sucht ständig Aufmerksamkeit und geht sogar schon ganz gut an der Leine. Klar, er braucht noch Training. Aber es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, oder? Mit etwa 46 cm Schulterhöhe und 16 kg Körpergewicht bringt er eine mittlere Größe mit. Mit anderen Hunden versteht sich Strolchi gut.

Strolchi würde sich sicherlich über ausgiebige Spaziergänge auf der Hundewiese und Training in einer positiv arbeitenden Hundeschule sehr freuen. Das A bis Z der Hundeerziehung muss nämlich noch gelernt werden. Seine Verträglichkeit mit Katzen konnten wir bislang noch nicht testen. Auch das Leben in einem Haushalt ist für ihn neu. Daher wünschen wir uns für Strolchi eine Familie, die ihm mit viel Geduld und Empathie das Leben außerhalb des Tierheims zeigt und ihm die Zeit lässt, sich einzugewöhnen. Sobald er in seinem neuen Zuhause wirklich angekommen ist, wird sicher schnell klar werden, dass er eine Bereicherung für eine jede Familie ist.

Unser Strolchi ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und besitzt einen EU-Heimtierausweis. Gegen eine Schutzgebühr von 450 Euro und nach positiver Vorkontrolle wird er vermittelt.

Verliebst du dich in diesen süßen Knaben?

Den Link zur Selbstauskunft auf unserer Homepage:
https://www.einherzfuerstreuner.de/project/strolchi-6/

https://youtu.be/_9uPolhM7ys
https://youtu.be/Pg1A2GujI7k
https://youtu.be/0zw65Gbse0A

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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