Süßling Lir gehört zu DIR!

01.11.25
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286102592
RO-420040 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-weiß-braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
15.05.25 (6 Monate 3 Wochen alt)
Preis:
500 €
Bistrita, Rumänien.
Das niedliche Energiebündel Lir wurde im Alter von drei Wochen gefunden und gerettet – ein kaltherziger Mensch hatte ihn ausgesetzt, leider keine Seltenheit in Rumänien. Im Shelter von unser fantastischen Tierschützerin Ana lernt das süße Kerlchen aktuell die ersten Lektionen des Welpen-ABC und entdeckt mit seinen vier kleinen Pfoten im Eiltempo die kleine Welt um sich herum.
Lir zeigt sich als ein neugieriger und intelligenter Wirbelwind und fröhliches Energiebündel. Er ist mit einem starken Charakter ausgestattet und geht bereits in seinem jungen Alter gerne auch mal eigene Wege. Spiele aller Art liebt Lir besonders – im Augenblick steht Kauspielzeug ganz oben auf seiner Liste. Der junge Rüde macht bereits jetzt deutlich, dass er viel Aufmerksamkeit sowie geistige und körperliche Auslastung benötigt, um sich optimal entfalten zu können. Während der Pubertät, einer Phase der hormonellen Umstellung, die demnächst beginnen wird, kann sich Lirs eigenwilliges Verhalten verstärken. Sein Lebensmensch sollte daher empathisch und geduldig, aber auch prägnant auftreten, um die kleine Maus optimal begleiten und führen zu können.
Unser Lir, der aktuell mit Katzen und Hunden aufwächst und gut mit ihnen zurechtkommt, sucht einen erfahrenes und aktives Zuhause mit Energie und Durchhaltevermögen. Die süße Fellnase wird es seinem Lebensmensch mit Liebe und Kuscheleinheiten danken, denn nach aufregenden und ereignisreichen Tagen ist Lir verschmust und anhänglich.
Ist Lir bereits in dein Herz gestürmt? Sein Koffer ist gepackt. Er bringt seinen EU-Heimtierausweis mit, ist gechippt, geimpft, entwurmt sowie entfloht und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro im Eiltempo losflitzen. Auch über eine Pflegestelle würde er sich sehr freuen.

Weitere Infos über Lir und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/lir/

https://www.youtube.com/shorts/z9C-GLVD23A?feature=share

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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